Einnahmen-Überschussrechnung oder Bilanz?

Welche Gewinnermittlungsart trifft auf meine Firma zu?

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Verfasst von Johanna
Vor über einer Woche aktualisiert

Bei der Unternehmensgründung haben Sie für das zuständige Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und dort neben den allgemeinen Angaben zur unternehmerischen Tätigkeit auch die Gewinnermittlungsart (Einnahmenüberschussrechnung oder Vermögensvergleich (Bilanz)) definiert:

Falls Sie den Fragebogen gerade nicht zur Hand und bisher auch noch keinen Jahresabschluss erstellen haben, kann Ihnen Ihr Unternehmenstyp Aufschluss darüber geben, wie Sie Ihren Gewinn ermitteln müssen.

Welcher Unternehmenstyp bin ich?

Die Rechtsform (auch Unternehmenstyp) hat Einfluss auf unterschiedliche Faktoren Ihres Unternehmens, wie z.B. die Buchführung, die Eröffnung des Geschäftskontos und die Haftungsbestimmungen.

Hierbei handelt es sich um den rechtlichen Rahmen einer Firma. Dieser beeinflusst maßgeblich wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Formalitäten.

In lexoffice können Sie den Unternehmenstyp in Ihren allgemeinen Einstellungen (unter Einstellung>Allgemeine Einstellungen) hinterlegen:

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Unternehmenstypen, die Sie in lexoffice einstellen können, sowie die dazugehörige Gewinnermittlungsart.

Einzelunternehmen

Zu den Einzelunternehmen zählen folgende Rechtsformen:

Unternehmenstyp / Rechtsform

Gewinnermittlung

eK (eingetragener Kaufmann)

EÜR* / Bilanz**

eG (eingetragene Genossenschaft)

Bilanz

Einzelunternehmen

EÜR* / Bilanz**

Freiberufler

EÜR

Freier Mitarbeiter

EÜR

Stille Gesellschaft

EÜR*

Personengesellschaften

Zu den Personengesellschaften gehören folgende Rechtsformen:

Unternehmenstyp / Rechtsform

Gewinnermittlung

GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

EÜR* / Bilanz**

OHG (offene Handelsgesellschaft)

Bilanz

PartG (Partnerschaftsgesellschaft)

EÜR* / Bilanz**

Zu den Personengesellschaften zählen auch die Kommanditgesellschaften

Darunter fallen folgende Rechtsformen:

Unternehmenstyp / Rechtsform

Gewinnermittlung

GmbH & Co. KG

Bilanz

KG

Bilanz

Kategorien für Kapitalgesellschaften

Zu den Kapitalgesellschaften zählen folgende Rechtsformen:

Unternehmenstyp / Rechtsform

Gewinnermittlung

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Bilanz

GmbH i.G. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gründung)

Bilanz

UG (Unternehmergesellschaft)

Bilanz

UG i.G. (Unternehmergesellschaft in Gründung)

Bilanz

Limited

Bilanz

*Bei einem Umsatz von mehr als 600.000 EUR oder Gewinn von mehr als 60.000 EUR pro Kalenderjahr muss eine Bilanz erstellt werden (Quelle: §141 AO). Ausgenommen von dieser Regelung sind Freiberufler, da diese grundsätzlich von der Bilanzierungspflicht befreit sind.

**Hier besteht eine Wahlmöglichkeit, sodass eine freiwillige Bilanzierung möglich ist.

👉 Sollten Sie sich dennoch nicht sicher sein, empfehlen wir Rücksprache zu Ihrer Steuerberatung oder dem zuständigen Finanzamt zu halten.


Stichwörter: Gewinnermittlung, Gewinnermittlungsart, EÜR, Bilanz

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