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Meine Firma ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Kann ich lexoffice trotzdem nutzen?
Meine Firma ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Kann ich lexoffice trotzdem nutzen?

Mehrwertsteuer, USt, Steuerfrei, Umsatzsteuer, Finanzamt, Besteuerung, Vorsteuer

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Verfasst von Emily Metcalfe
Vor über einer Woche aktualisiert

Ja, auch als nicht-umsatzsteuerpflichtige Firma können Sie lexoffice nutzen, wenn Sie grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit sind .
So nehmen Sie die Einstellung der Umsatzsteuerbefreiung in lexoffice vor:

  1. Wechseln Sie in die Einstellungen (Zahnradsymbol) in den Bereich Allgemeine Einstellungen.
    Wählen Sie die Option Umsatzsteuerbefreit.

  2. Den „Grund der Steuerbefreiung“ bzw. die steuerrechtliche Grundlage können Sie als Hinweistext direkt unter der Einstellung erfassen. So werden Ihre Rechnungen mit dem entsprechenden Grund der Steuerbefreiung ausgewiesen.

Stichworte: Mehrwertsteuer, USt, Steuerfrei, Umsatzsteuer, Finanzamt, Besteuerung, Vorsteuer

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