Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum
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Verfasst von Carsten
Vor über einer Woche aktualisiert

Steueranmeldung

Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung handelt es sich um eine Steueranmeldung, d.h. Sie als Steuerpflichtiger (oder ihr Steuerberater) müssen die Steuerschuld berechnen und die Zahlung unaufgefordert an das Finanzamt leisten.
Das Finanzamt gibt Ihnen vor, für welchen Voranmeldezeitraum die Berechnung erfolgen muss. Grundsätzlich gibt es nach dem Umsatzsteuerrecht drei Voranmeldezeiträume Monat, Quartal und Jahr. Für die unterjährige Steueranmeldung gelten allerdings zwei: Die monatliche und vierteljährliche Abgabe.

Monatlich

Die Umsatzsteuer-Schuld lag im Vorjahr über 7.500,00 EUR.

Vierteljährlich

Die Umsatzsteuer-Schuld lag im Vorjahr zwischen 1.000,00 und 7.500,00 EUR.

Jährlich

Die Umsatzsteuer-Schuld lag im Vorjahr maximal bei 1.000,00 EUR.

In diesem Fall wird unterjährig keine Steueranmeldung bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellt, und es sind keine Umsatzsteuer-Vorauszahlungen an das Finanzamt zu leisten. Somit gibt es in lexoffice auch keine Möglichkeit, die Umsatzsteuer-Voranmeldung per ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln. Die jährliche Abgabe erfolgt mit der Umsatzsteuer-Erklärung.

NEU ab 2021 für Existenz-/Neugründungen:

Bisher mussten Neugründer die Umsatzsteuer-Voranmeldung grundsätzlich zwei Jahre lang monatlich abgeben, unabhängig davon wie hoch die Steuerlast tatsächlich war. Das wurde geändert. Ab 2021 werden neue und bestehende Unternehmen gleich behandelt. Somit dürfen auch Neugründer die obenstehenden Grundsätze anwenden. Das bedeutet im Gründungsjahr ist zur Ermittlung des Voranmeldungszeitraums die voraussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjahres maßgebend. Stimmen Sie sich hierzu am besten mit Ihrem Finanzamt oder Ihrer steuerlichen Beratung ab.

Umsatzsteuer-Erklärung

Als Unternehmer sind Sie zur Abgabe der jährlichen Umsatzsteuer-Erklärung verpflichtet, das unabhängig davon, ob Sie unterjährig Umsatzsteuer-Voranmeldungen und somit auch Vorauszahlungen geleistet haben. Die Abgabe der Umsatzsteuer-Erklärung erfolgt in der Regel mit dem Erstellen der privaten Einkommenssteuer-Erklärung beispielsweise mit unserem Partner smartsteuer.


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Stichworte: USt2A, USt1A,Vorauszahlung,VZ,Zahllast

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