Ausgaben und Istversteuerung
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Verfasst von Heike
Vor über einer Woche aktualisiert

In der Praxis wird häufig angenommen, dass auch der Vorsteuerabzug erst nach Zahlung möglich sei. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Unabhängig von der Besteuerungsart Soll- oder Ist, ist die Vorsteuer grundsätzlich abziehbar wenn die Rechnung (Ausgabenbeleg) vorliegt.

Der Ausweis in der Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgt somit mit dem Beleg- bzw. Rechnungsdatum.

Das bedeutet konkret: Die Ihnen in Rechnung gestellte Vorsteuer wird sofort in der Umsatzsteuer-Voranmeldung von der Umsatzsteuer-Zahllast abgezogen, egal ob Sie die Rechnung (Ausgabenbeleg) bezahlt haben oder nicht.

Vorsteuer - was ist das?
Unter Vorsteuer versteht man die Umsatzsteuer, die Ihnen ein andere Unternehmer in Rechnung stellt. Die Vorsteuer wird in der Umsatzsteuer-Voranmeldung von der zu zahlenden Umsatzsteuer abgezogen (=Umsatzsteuer-Zahllast).

 Belegdatum vs. Zahldatum - wann erfolgt der Ausweis in der Umsatzsteuer-Voranmeldung?





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