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Preise auf Belegen: Brutto-, Netto- oder umsatzsteuerfreie Rechnungen
Preise auf Belegen: Brutto-, Netto- oder umsatzsteuerfreie Rechnungen

Bruttorechnung, Nettorechnung, Kleinunternehmer, brutto, netto

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Verfasst von Hannes
Vor über einer Woche aktualisiert

In lexoffice haben Sie die Möglichkeit Netto- oder Bruttorechnungen (gleiches gilt für Angebote) zu erstellen. Wenn Sie Kleinunternehmer und damit von der Umsatzsteuer befreit sind, können Sie diese auch ganz ohne Umsatzsteuer erstellen. Welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen und welche Auswirkungen dies hat, finden Sie unten. 

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Brutto- und einer Nettorechnung?

Der Rechungs-Gesamtbetrag ist immer identisch, aber je nachdem ob Sie die Brutto- oder die Nettorechnungsvorlage wählen, werden die einzelnen Positionen mit oder ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. 

Wann schreibe ich eine Bruttorechnung?

Wenn Sie als Unternehmer eine Rechnung an eine Privatperson schreiben, nutzen Sie hierfür die Bruttorechnung. Der relevante Betrag für die Privatperson ist der Gesamt(brutto)betrag. Die Steuer ist also in die einzelnen Positionen bereits eingerechnet.

Hier sehen Sie ein Beispiel für eine Bruttorechnung:

Wann schreibe ich eine Nettorechnung?

Eine Nettorechnung schreiben Sie in der Regel Ihrem Kunden, wenn dieser ebenfalls Unternehmer ist. Für ihn sind die Nettopreise der einzelnen Positionen sowie der Gesamtnettopreis entscheidend. Die Steuer wird hier getrennt berechnet und aufgeführt.

Hier sehen Sie ein Beispiel für eine Nettorechnung:

Wo in lexoffice nehme ich die Einstellung "brutto oder netto" vor?

Die Standardeinstellung für Ihre Rechnungen können Sie in den "Allgemeinen Einstellungen" über das Zahnradsymbol rechts oben vornehmen.
Sie können bei jeder Rechnung im Editor entscheiden, ob Sie eine Brutto- oder eine Nettorechnung erstellen wollen. Sobald Sie eine neue Rechnung erstellen, können Sie die Einstellung rechts oben vornehmen:

Oder ist Ihr Unternehmen umsatzsteuerbefreit oder Sie Kleinunternehmer?

Was sind Kleinunternehmer? Hier finden Sie mehr Informationen dazu.

Berechnen Sie, ob Sie die Kleinunternehmerregelung §19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in Anspruch nehmen können.
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Wichtiger Hinweise: Beachten Sie bitte, dass die Einstellung hin zu "Umsatzsteuerbefreit" in den allgemeinen Einstellungen nicht mehr möglich ist, wenn Sie eine Umsatzsteuervoranmeldung mit lexoffice über ELSTER versendet haben. Sie sind damit an diese Einstellung gebunden.


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