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Buchungshilfen
Wie erfasse ich eine Fremdleistung §13b als Einnahme?
Wie erfasse ich eine Fremdleistung §13b als Einnahme?
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Verfasst von Heike
Vor über einer Woche aktualisiert

Erfassen Sie die Einnahme in der Belegerfassung.

Wählen Sie als Art der Einnahme: Fremdleistungen §13b. Natürlich können Sie auch unsere Synonymsuche mit Begriffen wie z.B. Google AdSense, Reverse Charge, Gutschrift…oder ⎼ je nach Kontenrahmen ⎼ das Konto 4336/8336 verwenden.

Die Dienstleistungen sind steuerbefreit, somit wird das Feld Steuer mit Keine vorbelegt.

Das macht lexoffice:

Die Angaben in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in der Position 21 und der Zusammenfassenden Meldung, wie vom Gesetzgeber gewünscht, stimmen überein.

lexoffice nimmt automatisch diese Buchung für Sie vor:


Stichwörter: Innergemeinschaftlich, Leistung, Innergemeinschaftliche Leistung

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