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Prozentmethode oder Fahrtenbuch bei der privaten Fahrzeugnutzung?
Prozentmethode oder Fahrtenbuch bei der privaten Fahrzeugnutzung?

Erfahren Sie, welche Formen der Erfassung privater Nutzung von Geschäftsfahrzeugen es in lexoffice gibt.

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Verfasst von Jan B.
Vor über einer Woche aktualisiert

Warum muss ich die private Fahrzeugnutzung erfassen?

Die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs ist eine Form des Eigenverbrauchs bzw. eine Privatentnahme. Dies ist eine Betriebseinnahme und erhöht somit den Gewinn.

Ist Ihre Firma umsatzsteuerpflichtig, dann unterliegt der Nutzungsanteil auch der Umsatzsteuer. Erfassen Sie in diesem Fall den Nutzungsbetrag entsprechend ihres Umsatzsteuervoranmeldungszeitraums (monatlich, quartalsweise), damit der Ausweis der Umsatzsteuer in der Voranmeldung erfolgt. Bei der Berechnung der Umsatzsteuer dürfen pauschal 20% abgezogen werden, weil nicht in allen Fahrzeugkosten (bspw. Versicherung) Vorsteuerbeträge enthalten sind.


Pauschalversteuerung mit Prozentmethode oder Fahrtenbuchmethode

Bei der Ermittlung der Privatentnahme kann zwischen der Pauschalversteuerung (Prozentmethode) oder der Fahrtenbuchmethode gewählt werden. Die pauschale Regelung kann nur dann angewendet werden, wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs mehr als 50% beträgt. Ist die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs kleiner als 50% führen Sie am besten ein Fahrtenbuch.

Pauschalversteuerung mit Prozentmethode

Bei der Pauschalversteuerung wird der Nutzungsanteil anhand des Bruttolistenpreises (BLP) des Fahrzeugs mit einem festen Prozentsatz ermittelt. Dieser ergibt sich anhand der Fahrzeugeigenschaften:

  • 0,25 % bei Fahrzeugen, die keine Kohlendioxidemissionen je gefahrenem Kilometer haben und der BLP des Fahrzeugs nicht mehr als 60.000 EUR beträgt. Dies sind in der Regel Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge.

  • 0,50 % bei Fahrzeugen ohne CO2-Emission, welche einen BLP von mehr als 60.000 Euro haben sowie bei Fahrzeugen, die CO2-Emissionen von höchstens 50 Gramm je gefahrenem Kilometer haben oder bei denen die Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine bei Anschaffung bis Ende 2021 mindestens 40 Kilometer betragen bzw. bei Anschaffung nach dem 31.12.2021 60 Kilometer betragen. Dies sind üblicherweise Hybrid-Fahrzeuge.

  • 1,00 % bei allen anderen Fahrzeugen (bspw. benzin- oder dieselbetrieben).

Fahrtenbuchmethode

Bei der Fahrtenbuchmethode muss jede einzelne Fahrt erfasst und als geschäftliche oder private Fahrt kategorisiert werden. Ebenso müssen alle Kosten rund um das Fahrzeug erfasst werden. Daraus ergibt sich der Anteil der privaten Fahrzeugnutzung als Prozentsatz sowie die angefallenen Kosten je Periode (Monat/Quartal/Jahr).

Programme zur ordnungsgemäßen Führung eines elektronischen Fahrtenbuchs (bspw. Lexware Fahrtenbuch) unterstützen bei der Ermittlung der benötigten Informationen.

Welche Methode ist für Sie die steuerlich günstigste? Bei der Entscheidung hilft Ihnen der lexoffice Rechner. Falls Sie sich trotzdem unsicher sind, fragen Sie einfach bei Ihrer Steuerberatung nach.


Private Fahrzeugnutzung bei Kapitalgesellschaften

Bei der Buchhaltung einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft (GmbH, UG haftungsbeschränkt, Limited) gibt es keine private Sphäre. Eine Vermischung von betrieblichem und privatem Bereich ist unzulässig.

Daher darf die Buchung zur privaten Fahrzeugnutzung bei Kapitalgesellschaften nicht angewandt werden und muss über die Lohnabrechnung berücksichtigt werden. lexoffice blendet die Funktion zur Erfassung der privaten Fahrzeugnutzung bei Kapitalgesellschaften automatisch aus.


Betriebliche Nutzung privater Fahrzeuge

Unter bestimmten Umständen können Fahrzeuge aus dem Privatvermögen für betriebliche Zwecke genutzt und die Fahrten als Ausgabe bzw. Privateinlage erfasst werden.

Wann dies möglich ist und wie dies in lexoffice gebucht wird, erfahren Sie im folgenden Artikel:


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