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Welche Besteuerungsart (Soll oder Ist) trifft auf Ihr Unternehmen zu?
Welche Besteuerungsart (Soll oder Ist) trifft auf Ihr Unternehmen zu?

Ist-Versteuerung, Soll-Versteuerung, Mindest-Ist-Versteuerung, Belegdatum, Leistungsdatum

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Verfasst von Carsten
Vor über einer Woche aktualisiert

Spätestens mit der ersten Übermittlung der USt-VA an das Finanzamt müssen Sie sich entscheiden. Die Besteuerungsart hat immer nur Auswirkung auf die Umsatzsteuer - die Vorsteuer ist davon unberührt (da dort immer das Belegdatum entscheidend ist).


Was gibt es für Besteuerungsarten?

Bei der Ist-Versteuerung (Versteuerung nach vereinnahmten Entgelte) wird die Umsatzsteuer erst mit dem Zahlungseingang an das Finanzamt abgeführt.

Bei der Soll-Versteuerung (Versteuerung nach vereinbarten Entgelten) wird die Umsatzsteuer entweder bereits mit der Rechnungsstellung (Belegdatum) an das Finanzamt gemeldet oder falls angegeben mit der Erfüllung der Leistung oder Lieferung (Leistungsdatum).

Beispiel: Sie haben am 20.09. eine Rechnung über 119,00 EUR inkl. 19% Umsatzsteuer geschrieben. Bezahlt wurde die Rechnung am 8.12.

Bei der Ist-Versteuerung zählt das Zahldatum in diesem Fall der 8.12. - somit wird die Umsatzsteuer mit dem Dezember bzw. dem 4. Quartal an das Finanzamt übermittelt. Anders bei der Soll-Versteuerung, dort wird die Umsatzsteuer bereits mit dem Belegdatum 20.09. d.h. mit der September USt-VA bzw. dem 3. Quartal fällig. Haben Sie zum Belegdatum auch noch ein Leistungsdatum angegeben ist allein dieses maßgeblich für den Zeitpunkt des Umsatzsteuerausweises. Haben Sie beispielsweise die Lieferung am 25.08. getätigt und in der Rechnung das Lieferdatum entsprechend gesetzt, so wird diese Rechnung im August in die USt-VA eingehen. War die Leistung aber erst zum 30.11. erbracht (z.B. Leistungszeitraum 01.10 - 30.11.), dann ist die Umsatzsteuer erst im November abzuführen.

Eine besondere Ausprägung der Soll-Versteuerung ist die sog. Mindest-Ist-Besteuerung. Bei dieser Konstellation liegt die Bezahlung einer Ausgangsrechnung vor dem Leistungsdatum (bzw. Belegdatum, wenn kein Leistungsdatum angegeben wurde). In diesem Fall wird die Umsatzsteuer bereits mit der Bezahlung fällig und nicht erst zum Leistungsdatum. In lexoffice wird die Umsatzsteuer daher automatisch im Monat der Zahlung der Rechnung berücksichtigt, wenn Sie diese dem entsprechenden Kunden zuordnen und in diesem Monat in der Umsatzsteuervoranmeldung ausgewiesen.

Welche Besteuerungsart trifft auf Ihr Unternehmen zu?

Für die Unternehmensgründung haben Sie u.a. auch für das zuständige Finanzamt einen “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” ausgefüllt. Dort haben Sie neben den allgemeinen Angaben zur unternehmerischen Tätigkeit auch die Besteuerungsart bereits definiert.

Auszug aus dem “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung”

Sollten Sie sich trotzdem nicht sicher sein, dann fragen Sie einfach bei Ihrem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung nach.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?