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Erste Schritte mit lexoffice
Datensicherheit und GoBD
Sind von der GoBD Umstellung nur Ausgangsrechnungen betroffen, die auch elektronisch (z.B. als Word-Anhang per Mail) versandt werden?
Sind von der GoBD Umstellung nur Ausgangsrechnungen betroffen, die auch elektronisch (z.B. als Word-Anhang per Mail) versandt werden?
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Verfasst von Emily Metcalfe
Vor über einer Woche aktualisiert

Nein. Einschlägig ist hier das in Tz 120 der GoBD genannte Beispiel: Wird eine WORD- oder EXCEL-Rechnung als solche in einem „File-System“ (z.B. WINDOWS – Dateimanager) gespeichert, gilt sie als elektronisches Dokument, welches unveränderbar abgespeichert werden muss. Auf den weiteren Verfahrensweg – Versand per Post oder E-Mail – kommt es dann nicht mehr an. Damit gilt folgendes: Es existiert eine im Dateisystem abgespeicherte Maske oder Vorlage (z.B. Word oder Excel). Wird eine Rechnung mit einer solchen Word oder Excel-Maske erstellt, ausgedruckt und in Papierform versandt, jedoch nicht abgespeichert, liegt eine Rechnung in Papierform vor, die in Papierform aufbewahrt werden darf und muss. Wird diese Rechnung zusätzlich – „intern“ –  abgespeichert, liegt ein digitaler Beleg vor. Die ausschließliche Aufbewahrung in Papierform ist dann nicht mehr zulässig.

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