Erneuerung der Autorisierung
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Verfasst von Michael
Vor über einer Woche aktualisiert

In zwei Situationen ist es erforderlich eine bereits erteilte Autorisierung für eine Partneranwendung zu erneuern:

1) Die gewährte Autorisierung läuft bald ab.

Aus Sicherheitsgründen müssen Autorisierungen nach zwei Jahren ablaufen und vom Nutzer selbst erneuert werden. Hierfür steht Ihnen in der Partneranwendung eine entsprechende Verlinkung für die “Re-Autorisierung” zur Verfügung.
Eine “Re-Autorisierung” ist möglich, solange die Autorisierung noch nicht abgelaufen ist.

2) Die Zugriffsrechte haben sich verändert.

lexoffice speichert bei der Autorisierung die zur jeweiligen Partneranwendung passenden Zugriffsberechtigungen. Dadurch verhindern wir, dass die Partneranwendung nachträglich und ohne Ihr Wissen auf andere als die zum Zeitpunkt der Autorisierung eingeräumten Daten zugreifen können. Aufgrund einer Weiterentwicklung der Anbindung seitens des Partners, kann es jedoch vorkommen, dass zusätzliche Zugriffsrechte erforderlich werden.

Beispiel: Die Anbindung ermöglicht zum Zeitpunkt der Autorisierung lediglich die Übertragung von Ausgabe-Belegen als PDF zu lexoffice. 

Eine Weiterentwicklung des Partners macht es nun möglich, zusätzlich zum PDF auch Kontakte in Form von Lieferanten sowie dazugehörige Ausgabenbelege anzulegen. Damit Ihnen die zusätzlichen Funktionen zur Verfügung stehen ist eine erneute Autorisierung der Zugriffsberechtigungen durch Sie erforderlich. 

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