Checkliste Firmendaten

So ergänzen Sie schnell die fehlenden Angaben Ihrer Firma nach der Aktivierung der Lohnabrechnung.

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Verfasst von Manuela
Vor über einer Woche aktualisiert

Inhaltsverzeichnis:


1. Allgemeines

Neben grundlegenden Angaben zur Firmenbezeichnung und der Anschrift des Unternehmens müssen Sie folgende Angaben vor der ersten Abrechnung ergänzen:

  • Rechtsform (z. B. GmbH, GbR, UG (haftungsbeschränkt), Freiberufler usw.)

    • Bei der Gründung haben Sie bereits eine Rechtsform ausgewählt. Prüfen Sie das in Ihren Unterlagen wenn Sie unsicher sind.

  • Branche

    • Sie können hier auch über die Suchfunktion nach Begriffen suchen. Sollten Sie die Branche nicht finden, wählen Sie bitte eine am besten passende aus.

  • Name und Kontaktdaten der Person, die die Lohnabrechnung durchführt

  • Bankverbindung für Lohnzahlungen und Erstattungen durch die Krankenkassen

  • Steuernummer für die Lohnsteuer und Meldezeitraum

    • den Meldezeitraum legt das Finanzamt fest. Bitte halten Sie dort vorab Rücksprache. Der Meldezeitraum kann durch Sie immer am Anfang des Jahres eingestellt werden (Abrechnungsmonat Januar)

  • Betriebsnummer und Basisregelungen für Ihre Krankenkasse(n)

Bitte beachten Sie, dass Änderungen der Firmendaten in lexoffice ausschließlich für den laufenden Monat eingetragen werden können und damit für die Zukunft angepasst werden. Rückwirkende Anpassungen sind leider nicht möglich. Überprüfen Sie Ihre Angaben daher sorgfältig, um ggf. händisch durch Sie vorzunehmende Korrekturen über ELSTER/SV-Meldeportal zu vermeiden!


2. Finanzamt

Steuernummer

Hier ist die Steuernummer für die Lohnsteuer zu hinterlegen. Diese Steuernummer kann von der Steuernummer für die Vorsteueranmeldung / Umsatzsteuer abweichen. Kontaktieren Sie Ihr Finanzamt, um sich bei Fragen rückzuversichern.

Anmeldezeitraum der Lohnsteuer

Der Meldezeitraum der Lohnsteuer ergibt sich aus der Höhe der Lohnsteuer, die im Vorjahr abgeführt wurde. Ihr Finanzamt teilt Ihnen schriftlich mit, in welchen Abständen Sie die Lohnsteuer melden und bezahlen müssen. Falls Sie unsicher sind, kontaktieren Sie das Finanzamt.

Der Meldezeitraum der Lohnsteuer wird vom Finanzamt in der Regel zu Beginn des Jahres festgelegt. Sie können eine Anpassung in lexoffice im Abrechnungsmonat Januar vornehmen. Hierfür rufen Sie sich im Bereich "Lohn" den Reiter "Firma" auf und ändern die Einstellung zum Meldezeitraum im Bereich "Finanzamt".

Änderungen im laufenden Jahr sind nur über den Support möglich. Übermitteln Sie uns dafür auch das Schreiben Ihres Finanzamtes.

Durch die Änderung des Meldezeitraums im laufenden Jahr werden keine Lohnsteueranmeldungen rückwirkend erstellt oder storniert.

Um zurückliegende (ggf. fehlende) Lohnsteueranmeldungen an das Finanzamt zu senden, müssen Sie anhand des Lohnkontos eine manuelle Übermittlung mit ELSTER vornehmen

Überflüssige Lohnsteueranmeldungen für einen falschen Meldezeitraum stornieren Sie bitte über ELSTER

Hier gelangen Sie zu Ihren Firmendaten:


3. Sozialversicherung

Betriebsnummer

Die Betriebsnummer ist eine acht ziffrige Zahl, die in Deutschland fortlaufend vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergeben wird.


Sie dient zur Identifikation der Arbeitgeber bei der Sozialversicherung und findet in zahlreichen weiteren Geschäftsprozessen der Sozialversicherungsträger Verwendung.


Da lexoffice mit automatischem Meldeversand arbeitet, um Ihre Daten an die Krankenkassen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) zu übermitteln, ist die Betriebsnummer eine Pflichtangabe. Diese Angabe ist zwingend und kann nicht umgangen werden.

Sie haben noch keine Betriebsnummer? Bei der Arbeitsagentur können Sie die Betriebsnummer online beantragen.

Umlageeinstellung

Unternehmen, die im vergangenen Jahr weniger als 30 Vollzeitkräfte abgerechnet haben, sind verpflichtet, an der Arbeitgeberversicherung U1 teilzunehmen. lexoffice verwendet "Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz (Standard)" als Standardvorgabe.

Ändern Sie diese Auswahl nur nach Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder einer Krankenkasse auf "Nur Mutterschutz" (U2). 

Standard-Wahltarif

Der Wahltarif bezieht sich auf die Arbeitgeberversicherung U1. Sie dürfen mit den Krankenkassen Ihrer Arbeitnehmer:innen eigene Konditionen vereinbaren. So bieten die meisten Krankenkassen abweichend von der Standardregelung an, eine höhere oder niedrigere Beitragserstattung zu vereinbaren.

Ändern Sie diese Angabe nur dann, wenn Sie sicher wissen, dass individuelle Regelungen mit Krankenkassen getroffen wurden. Sie können die Beitragserstattung auch nach der Vervollständigung Ihrer Firmendaten in der Krankenkassenübersicht hinterlegen.


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