Arbeitszeit richtig erfassen

Hier erfahren Sie, wie Sie die üblichen Arbeitszeiten in lexoffice erfassen können

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Verfasst von Manuela
Vor über einer Woche aktualisiert


Welche Angaben werden benötigt?

  • wöchentliche Arbeitszeit

  • die konkrete Verteilung der Wochenarbeitszeit auf die Arbeitstage

  • ob Feiertage übliche Arbeitstage sind

Die tatsächliche Arbeitszeit darf in einem gewissen Rahmen von der vereinbarten/üblichen Arbeitszeit abweichen. In der Abrechnung haben Sie immer die Möglichkeit, die tatsächlich geleisteten Stunden zu erfassen.


Wöchentliche Arbeitszeit

Erfassen Sie die wöchentliche Arbeitszeit, die Sie mit dem:der Mitarbeiter:inn im Arbeitsvertrag vereinbart haben.

Ist dies nicht möglich, können Sie einen Durchschnittswert erfassen.


Arbeitstage

lexoffice bietet Ihnen bei der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Arbeitstage zwei Optionen:

Der Mitarbeiter arbeitet in der Regel wie folgt (bevorzugt)

Nutzen Sie diese Option, wenn Ihr:e Mitarbeiter:in fest geregelte Arbeitszeiten hat oder hinterlegen Sie Durchschnittswerte für die jeweiligen Tage.

Es wurden keine Arbeitstage vereinbart

Nutzen Sie diese Option nur für Mitarbeiter:innen mit unregelmäßigen Arbeitstagen. Wurden keine Arbeitstage vereinbart, ist für die ordnungsgemäße Berechnung des Urlaubsanspruchs und der Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) bei Krankheit, Urlaub und an Feiertagen von einer gleichmäßigen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Arbeitstage der Firma auszugehen.

Hinweis: Wenn Sie die Arbeitszeit für neu eingestellte Mitarbeitende noch nicht genau kennen, sollten Sie auf Basis Ihrer Erfahrungen schätzen. Vergleichen Sie mit den Arbeitszeiten eines ähnlichen Mitarbeiters. Sollten sich im Laufe der Zeit andere Werte ergeben, können Sie die Angaben im Mitarbeiter jederzeit aktualisieren.


Arbeitet der:die Mitarbeiter:in an Feiertagen?

nur für Mitarbeiter mit Stundenlohn relevant, Auf Gehaltsempfänger hat diese Option keine Auswirkung

Nutzen Sie die Option "Nein, in der Regel nicht", wenn Feiertage keine üblichen Arbeitstage sind. Die Mitarbeiter:innen haben somit Anspruch auf Entgeltfortzahlung, da geplante Arbeit aufgrund des Feiertags ausfällt. lexoffice übernimmt das automatisch für Sie.

Nutzen Sie die Option "Ja", wenn Feiertage übliche Arbeitstage sind. Entgeltfortzahlungen für Feiertage werden somit nicht erzeugt. Der:Die Mitarbeiter:in erhält den von Ihnen definierten Stundenlohn für die Stunden, die er am Feiertag tatsächlich gearbeitet hat. Die gearbeiteten Stunden tragen Sie im Bereich Abrechnung unter Schritt 2 "Stunden&Entgelte" ein.


Stichwortsuche: Wochenstunden, Stunden eintragen, Lohnfortzahlung Feiertag,

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