Was sind Sofortmeldungen?

Bestimmte Unternehmen müssen für neue Mitarbeiter:innen zusätzlich zur regulären Anmeldung eine Sofortmeldung abgeben.

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Verfasst von Alexander Freigang
Vor über einer Woche aktualisiert

Inhaltsverzeichnis


1. Einleitung:

Bestimmte Unternehmen müssen für neue Mitarbeiter:innen zusätzlich zur Anmeldung eine Sofortmeldung an die Krankenkasse abgeben.

Die Sofortmeldung ist eine zusätzliche Meldung an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV), die vor allem der Bekämpfung von Schwarzarbeit dient. Der Abgabegrund „20“ markiert die Meldung als Sofortmeldung.


2. Wer ist zu melden?

Sobald Ihr Unternehmen zu einer. Sofort-Meldepflichtigen Branche gehört, muss für alle Mitarbeiter:innen bei Beginn der Beschäftigung eine Sofortmeldung abgegeben werden.


3. Betroffene Branchen:

  • Baugewerbe

  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe

  • Personenbeförderungsgewerbe

  • Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe

  • Schaustellergewerbe

  • Unternehmen der Forstwirtschaft

  • Gebäudereinigungsgewerbe

  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen

  • Fleischwirtschaft

  • Prostitutionsgewerbe

  • Wach- und Sicherheitsgewerbe

Relevant sind der Zweck des Unternehmens sowie die wirtschaftliche Tätigkeit des

überwiegenden Teils der Beschäftigten. In Zweifelsfragen können die Krankenkassen oder die Minijob-Zentrale als Einzugsstellen befragt werden.


4. Was ist zu melden?

Die Sofortmeldung enthält:

  • den Familien- und Vornamen

  • die Versicherungsnummer

  • und den Tag der Beschäftigungsaufnahme

Falls die Versicherungsnummer zum Zeitpunkt der Abgabe der Sofortmeldung unbekannt ist, müssen zusätzlich:

  • das Geburtsdatum

  • den Geburtsort mit ggf. dem Geburtsland

  • sowie die Anschrift gemeldet werden


5. Wann ist zu melden?

Spätestens bei Beschäftigungsaufnahme ist die Sofortmeldung zu übermitteln.

Beispiel: Der Taxiunternehmer stellt den Fahrer F. am 05.09.2022 ein. Spätestens bei Beschäftigungsaufnahme am 05.09.2022 ist eine Sofortmeldung abzugeben. Beginnt die Beschäftigung um 06:00 Uhr morgens, ist die Sofortmeldung bis spätestens 06:00 Uhr abzugeben.


6. Was müssen Sie tun?

Nichts - lexoffice übernimmt die Übermittlung der Sofortmeldungen für alle Mitarbeiter:innen ganz automatisch, und zwar umgehend, sobald Sie das Mitarbeiterprofil mit allen Angaben gespeichert haben.

Wichtig ist, dass eine Sofort-meldepflichtige Branche (Lohn → Firma→ Branche) ausgewählt ist und alle Daten in lexoffice vollständig angelegt sind, vor Antritt der Beschäftigung bei Ihnen im Unternehmen. Achten Sie darauf, die Mitarbeiter:innen spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme in lexoffice anzulegen, damit die Sofortmeldung pünktlich verschickt wird.




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