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Wie erstelle ich eine Schlussrechnung?
Wie erstelle ich eine Schlussrechnung?
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Verfasst von Hannes
Vor über einer Woche aktualisiert

Eine Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung, bei der aller bisher geleisteten Zahlungen (z. B. Abschlagszahlungen) in Abzug gebracht werden. 

In lexoffice erstellen Sie eine Schlussrechnung genau so, wie eine reguläre Rechnung. lexoffice weist Sie beim Erstellen der Rechnung automatisch darauf hin, wenn Sie zuvor zu einem Kunden, zu einem Angebot oder zu einer Auftragsbestätigung bereits Abschlagszahlungen angefordert hatten.

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine (Schluss-) Rechnung zu erstellen: 

1. Weiterführen einer (Schluss-) Rechnung aus einem Angebot / einer Auftragsbestätigung

Wählen Sie aus der Belegliste ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung aus.
Rechts von der Belegliste werden Ihnen die Details zum ausgewählten Dokument angezeigt.
Klicken Sie oben rechts auf die drei Punkte und anschließend auf Weiterführen zur Schlussrechnung. 

Es wird automatisch eine neue Rechnung für Sie erstellt, in der die Rechnungspositionen aus dem Angebot oder aus der Auftragsbestätigung übernommen wurden. Hatten Sie zuvor zu diesem Angebot oder zu dieser Auftragsbestätigung Abschlagsrechnungen erstellt, so werden diese von lexoffice ebenfalls automatisch übernommen und in Abzug gebracht. 

Hinweis: Es können nur vollständig bezahlte Abschlagsrechungen in Abzug gebracht werden.
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2. Direktes Erstellen einer (Schluss-) Rechnung 

Wählen Sie im Hauptmenü den "+" Button -> Rechnung erstellen (oder in der Belegliste Neuer Beleg > Rechnung).

Anschließend wählen Sie im Kopf der Rechnung Ihren Kunden aus.
Existieren zu diesem Kunden bereits Angebote oder Auftragsbestätigungen (ggf. auch mit zugehörigen Abschlagsrechnungen), so können Sie Ihre (Schluss-) Rechung basierend auf einem dieser Vorbelege erstellen, indem Sie den entsprechenden "Weiterführen" Button klicken: 

lexoffice übernimmt in diesem Fall aus dem von Ihnen ausgewählten Angebot die Liste der Rechnungspositionen und bringt zudem alle zugehörigen Abschlagsrechnungen automatisch in Abzug. Sollten Sie weitere Abschlagsrechnungen zu dem jeweiligen Kunden ohne Zuordnung zu einem Angebot / einer Aufragsbestätigung erstellt haben, so können Sie diese optional ebenfalls in Abzug bringen.

Hinweis: Es können nur vollständig bezahlte Abschlagsrechungen in Abzug gebracht werden.

Stichwörter: Abschlagsrechnung, Abschlag, Abschläge, Teilrechnung, Akonto, AKonto, Abschlagszahlung, Zahlungsaufforderung, Teilzahlung, Teilrechung, Teilschlussrechnung, Schlussrechnung, Endrechnung, abschließende Rechnung

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