Wie prüft der Betriebsprüfer?

Die Buchhaltungsdaten werden elektronisch geprüft

Jan B. avatar
Verfasst von Jan B.
Vor über einer Woche aktualisiert

Die Zeiten der konventionellen Prüfung mit Rechenmaschine, Bleistift und Papier sind vorbei. Jetzt werden die Daten elektronisch geprüft 💻

Dafür haben Finanzbeamte entsprechend den GoBD (Ziffer 165-167) drei Möglichkeiten für den Datenzugriff:



Unmittelbarer Datenzugriff (Z1)

Der Prüfer nimmt Einsicht in Ihre lexoffice Daten und greift über einen von Ihnen bereitgestellten Computer direkt auf lexoffice zu. Dafür legen Sie ihn als neuen Benutzer in lexoffice an. Prüfer fordern üblicherweise einen reinen Lesezugriff an. Bitte kontaktieren Sie unseren Support, damit Ihr lexoffice System für den Zeitraum der Prüfung in den Lesemodus versetzt wird. Nach Abschluss der Prüfung geben Sie uns erneut Bescheid und wir schalten Ihr System wieder in den gewohnten Schreibmodus.

Mittelbarer Datenzugriff (Z2)

Der Prüfer lässt sich von Ihnen Auswertungen aus lexoffice erstellen. Falls Sie einen Steuerberater haben, kann dieser für den Prüfer Auswertungen erstellen.

Datenträgerüberlassung (Z3)

Der Prüfer erhält die lexoffice Daten auf einem Datenträger. Sie können den Betriebsprüfer-Export (unter Einstellungen>Export) in lexoffice erzeugen und herunterladen.

Gängige Begriffe für diesen maschinell auswertbaren Export Ihrer Buchhaltung sind Z3-Export, IDEA-Export und GDPdU-Export. Die Daten werden vom Prüfer mit einem eigenen Prüfprogramm ausgewertet.


Stichworte: § 147 AO, Abgabenordnung, GoBD, Z1-Zugriff, Z2-Zugriff, Z3-Zugriff, Betriebsprüfer-Export

Hat dies Ihre Frage beantwortet?