Um der Ursache für eine fehlgeschlagene Datenübertragung auf den Grund zu gehen, rufen Sie das Belegprotokoll auf. Hier wird Ihnen zu jedem fehlerhaften Beleg eine konkrete Fehlermeldung angezeigt.
Folgende Ursachen können hinter den Fehlermeldungen stecken:
Belegbild zu groß
DATEV lehnt Belege, die größer als 20 MB sind, ab. Leider bleibt Ihnen keine andere Lösung, als das Belegbild in lexoffice zu löschen und neu hochzuladen. Wir dürfen aus Gründen der GOBD die Datei nicht im Rahmen des Exports für Sie automatisiert verkleinern.
Gehen Sie hierzu in den Beleg, lösen die Zahlung, löschen das Belegbild und laden ein kleineres Belegbild hoch. Anschließend ordnen Sie die Zahlung wieder zu.
Beleg bereits vorhanden
Der Beleg wurde bereits an DATEV übertragen. Bzgl. des weiteren Vorgehens setzen Sie sich bitte mit unserem Support in Verbindung.
Der Inhalt der Datei passt nicht zur Dateiendung
Wenn bspw. eine Datei mit der Endung .PDF in .JPG umbenannt wurde und Sie übertragen diesen Beleg, im Rahmen des Exports, nach DATEV, erkennt DATEV diese Umbenennung und verhindert den Upload. Diese Ablehnung erfolgt, weil dies auf eine Dateimanipulation hindeutet.
Bzgl. des weiteren Vorgehens setzen Sie sich bitte mit unserem Support in Verbindung.