Zur Nutzung der Schnittstelle DATEV Cloud-Services hat DATEV, insbesondere an die Autorisierung, einige Vorgaben, die bei der Nutzung von DATEV Cloud-Services erfüllt sein müssen. Wichtig zu wissen: Den größten Teil dieser Anforderungen kann nur Ihre Steuerkanzlei für Sie durchführen.
Um die SchnittstelleDATEV Cloud-Services in lexoffice nutzen zu können, reichen Ihre lexoffice-Zugangsdaten alleine nicht aus. DATEV erwartet aus Sicherheitsgründen eine zusätzliche Autorisierung auf den DATEV-Servern.
Sie können sich über den DATEV-mIDentity-Stick authentifizieren.
Voraussetzung für den Stick: Sie arbeiten mit Windows und dem Internet Explorer ab Version 9.Alternativ können Sie sich auch per Smartphone über die DATEV-App DATEV SmartLogin autorisieren. Damit haben Sie den Vorteil, dass Sie auch als Mac-User oder als Nutzer eines anderen Browsers die Schnittstelle DATEV Cloud-Services nutzen können.
Besprechen Sie mit Ihrer Steuerkanzlei, wie Sie sich bei DATEV Cloud-Services authentifizieren möchten, damit Ihre Steuerkanzlei alles für Sie notwendige korrekt im DATEV-Shop bestellen kann.
lexoffice-Tipp: Der Internet-Explorer ist kein empfehlenswerter Browser. Verwenden Sie besser Google-Chrome oder, als Apple-User, den Browser Safari.
Beide Browser unterstützen jedoch die Autorisierung über den DATEV-mIDentity-Stick nicht. Von daher empfehlen wir Ihnen die Nutzung der DATEV-App.