Ein Beispiel
Ihr Kunde hat 2 Artikel zum Gesamtpreis von 100,00 EUR bestellt, die Rechnung bereits per PayPal bezahlt und nun trifft eine Teil-Rücksendung im Wert von 60,00 EUR bei Ihnen ein.
Zu diesem Zeitpunkt ist es in der Regel so, dass dem Zahlungseingang des Kunden (100,00 EUR) bereits die Rechnung zugeordnet wurde und auch die PayPal-Gebühr (5,00 EUR) wurde als "Gebühr des Zahlungsverkehrs" kategorisiert. Die Lieferung an den Kunden ist also aus Sicht der Buchhaltung abgeschlossen.
Nun kommt es zur "Rücklieferung": Der Kunde sendet einen Teil der Ware zurück (im Wert von 60,00 EUR) und Sie erstatten diesen Betrag per PayPal.
Da die Rechnung (100,00 EUR) ausgeglichen ist, erstellen Sie eine "Neue Rechnungskorrektur" im Wert von 60,00 EUR (alternativ können Sie auch eine Einnahmenminderung in der Belegerfassung erfassen). Diesen Beleg ordnen Sie der Rückerstattung (-60,00 EUR) auf dem PayPal-Konto zu.
Als anteilige Gebühren-Erstattung erhalten Sie von PayPal einen Zahlungseingang von +3,00 EUR. Hierzu erfassen Sie die zurückgebuchte PayPal-Gebühr in der Belegerfassung(!) als Ausgaben-Minderung. Ein Belegbild ist nicht zwingend erforderlich.
Als Kategorie wählen Sie "Kontoführung/Kartengebühr". Damit wird die Erstattung wieder auf derselben Kategorie vorgenommen, auf der zuvor die PayPal-Gebühr belastet wurde.
Diesen Beleg über Ausgaben-Minderung können Sie dann dem entsprechenden Umsatz im PayPal-Konto zuordnen.
Wenn Sie PayPal nicht separat als Lieferant anlegen möchten, können Sie auch den "Sammellieferant" verwenden.
Zusätzliche Hilfeartikel
Stichworte: PayPal, Pay Pal, PayPal-Konto, PayPal-Gebühr, Gebührenerstattung, Gutschrift, Rechnungskorrektur