Achtung: Wenn Sie lexoffice Lohn & Gehalt Kunde sind, müssen Sie diesen Schritt nicht durchführen, weil lexoffice die Personalkosten automatisch bucht.
Personalkosten sind alle Kosten, die durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern verursacht werden. In lexoffice haben Sie zwei Möglichkeiten, diese Kosten zu buchen.
Sofern Sie eine Lohn/Gehalts-Software nutzen, um Ihre Abrechnungen zu erstellen, empfehlen wir Ihnen, die Beträge der Buchungsliste über die lexoffice-Buchungsübersicht zu erfassen. Dieses Vorgehen bezeichnet man auch als “Bruttomethode”.
Dabei wird unterschieden zwischen den anfallenden Personalkosten einerseits. Dies sind die “Soll”-Werte in der Buchungsliste und oberer Teil der Eingabemaske in lexoffice. Und den eigentlichen Zahlungen andererseits. Dies sind die “Haben”-Werte in der Buchungsliste und der unterer Teil der Eingabemaske in lexoffice. Buchhalterisch muss am Ende zwischen oberem und unterem Teil eine Differenz von 0,00 € herauskommen, denn die anfallenden Kosten müssen ja vollständig von Ihnen wieder beglichen werden.
Gehen Sie anschließend ins Online-Banking und ordnen Sie die ausgehenden Zahlungen den jeweiligen Kategorien der Gruppe "Zu zahlen" zu (z.B. “Sozialversicherungsbeiträge”, “Nettogehälter”...).
Hier ein Beispielausdruck aus "Lexware lohn und gehalt" übertragen auf lexoffice:
Haben Sie nur wenige Mitarbeiter und erledigen die Gehaltsabrechnung ohne Lohn/Gehalt-Software, empfehlen wir Ihnen, die “Nettomethode” einzusetzen, und einfach nur die ausgehenden Zahlungen direkt als Aufwände (Kategorienbereich Personal) im Online-Banking abzugleichen.
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Lohnbuchungen