Achtung: Wenn Sie lexoffice Lohn & Gehalt Kunde sind, müssen Sie diesen Schritt nicht durchführen, weil lexoffice die Personalkosten automatisch bucht.
Vereinfacht gesagt richtet sich die Buchungsmethode nach der Anzahl Ihrer Mitarbeiter.
Wir empfehlen bei bis zu 5 Mitarbeitern die Nettolohnverbuchung. Hier werden die Personalkosten wie z.B. die Auszahlung der Nettolöhne, die Lohnsteuer und auch Krankenkassenbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) direkt als Ausgaben erfasst.
Nutzen Sie beim Online-Banking Abgleich einfach die Funktion Kategorisieren und ordnen Sie die Kontobewegungen bzw. Zahlungen den entsprechenden Kategorien der Ausgabengruppe Personal zu.
Die Gruppe Personal und die entsprechenden Kategorien finden Sie im Feld Art der Ausgabe über die Auswahl Kategorie manuell wählen.
Hinweis: Für die Lohnsteuerzahlung ist in den Standardkontenrahmen kein Konto und somit in lexoffice auch keine Kategorie vorgesehen. Dafür wird die Kategorie Gehälter verwendet.
Bei mehr als 5 Mitarbeitern kann man schon mal den Überblick über alle Zahlungen verlieren. In diesem Fall hilft die Bruttolohnverbuchung weiter. Zur besseren Kontrolle der Zahlungsvorgänge wird zwischen die Ausgaben und Zahlungen ein Verrechnungskonto geschaltet. Das hört sich jetzt sehr kompliziert an – ist es aber nicht. In der Regel nutzen Sie eine Software zur Erstellung der Lohnabrechnungen oder Ihr Steuerberater übernimmt das für Sie. Nutzen Sie dann die Lohn-Buchungsliste und erfassen Sie die Beträge im Menü Buchhaltung/+Buchung/Lohn/Gehalt.
Anschließend führen Sie den Abgleich der Zahlungen im Online-Banking durch. Nutzen Sie hier die Funktion Kategorisieren und ordnen Sie die Kontobewegungen bzw. Zahlungen den entsprechenden Kategorien der Gruppe Zu zahlen zu. Das Verrechnungskonto ist dann ausgeglichen.
Die Gruppe Zu zahlen und die entsprechenden Kategorien finden Sie im Feld Art der Ausgabe über die Auswahl Kategorie manuell wählen.
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