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Wie ermittelt und erfasst man den Verbrauch bei einem Elektro-Fahrzeug?
Wie ermittelt und erfasst man den Verbrauch bei einem Elektro-Fahrzeug?

E-Auto, Hybridfahrzeug, Strom, Pauschale Stromkostenerstattung für Elektrofahrzeuge

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Verfasst von Carsten
Vor über einer Woche aktualisiert

Die Kosten für einen betrieblichen Pkw können Sie grundsätzlich als Betriebsausgaben abziehen. Doch was, wenn es sich um ein Elektrofahrzeug handelt und private Stromkosten zum Aufladen entstehen?

Grundlegend gibt es zwei Fälle:

  • Wenn die Kosten zur Aufladung im Betrieb entstehen, dann sind diese bereits mit Ihrer betrieblichen Stromrechnung erfasst. Es ist nichts weiter notwendig.

  • Laden Sie das Elektroauto an einer privaten Steckdose, so können Sie diese Kosten als Betriebsausgaben erfassen. Wie dies zu handhaben ist erfahren Sie im Folgenden.

Abrechnen von privatem Strom

Bei der Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder Hybridfahrzeugs kann es erforderlich sein, dass dieses an der privaten Steckdose des Unternehmers aufgeladen wird. Der betriebliche Nutzungsanteil des Stroms (Strompreis und anteiliger Grundpreis) stellt eine Betriebsausgabe dar.

Es gibt dafür drei Möglichkeiten:

  1. Für den Nachweis kann ein mobiler Stromzähler eingesetzt werden. Es wird als ausreichend angesehen, wenn Aufzeichnungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten vorliegen.

  2. Es ist auch möglich, den Betriebsausgabenabzug für den betrieblichen Nutzungsanteil des Stroms im Wege einer (realitätsgerechten) Schätzung zu ermitteln, beispielsweise anhand der zurückgelegten Kilometer.

  3. Die einfachste Möglichkeit ist es, wenn für den betrieblichen Nutzungsanteil am privaten Stromverbrauch die lohnsteuerlichen Pauschalen (steuer- und beitragsfreier Auslagenersatze) angesetzt werden. Diese betragen:

  • Für Elektrofahrzeuge mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber 30 EUR/Monat (bis 2020: 20 Euro), ohne Lademöglichkeit 70 EUR/Monat (bis 2020: 50 Euro).

  • Für Hybridfahrzeuge mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber 15 EUR/Monat (bis 2020: 10 Euro), ohne Lademöglichkeit 35 EUR/Monat (bis 2020: 25 Euro).

Erfassen Sie die ermittelten Kosten in lexoffice so, als ob Sie mit einem gewöhnlichen Auto getankt hätten, also mit der Kategorie "Benzin" (dahinter versteckt sich das Konto "laufende Kfz-Kosten) mit der Zahlart "privat bezahlt".


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