Was sind Sammelposten?
GWG, Poolabschreibung, Poolafa, Anlagegut, Wirtschaftsgut, Wirtschaftsgüter
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Verfasst von Emily Metcalfe
Vor über einer Woche aktualisiert

Wurden selbstständig nutzbare geringwertige Anlagegüter bis zum 31. Dezember 2017 angeschafft und liegen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro, können sie pro Kalenderjahr in einen Sammelposten aufgenommen werden.

Für Anlagegüter die ab dem 1. Januar 2018 angeschafft werden beträgt der untere Grenzwert 250 EUR, der obere von 1.000 EUR bleibt unverändert.

Ab dem Jahr der Anschaffung muss der Sammelposten linear mit jeweils einem Fünftel aufgelöst werden. Dabei muss die Nutzungsdauer, eine zwischenzeitliche Veräußerung oder auch Wertminderungen berücksichtigt werden.

Bei der Pool-Abschreibung ist es nicht zulässig, einzelne Anlagegüter direkt als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) sofort abzuschreiben und andere Anlagegüter in den Pool aufzunehmen. Die Regelung gilt immer für ein Kalenderjahr.

In der lexoffice Anlagen-Funktion steht Ihnen die Pool-Abschreibung nicht zur Verfügung. Sie können die Werte der Einnahmen-Überschussrechnung am Jahresende an unseren Partner smartsteuer übergeben und dort die Pool-Anlagengüter für das Jahr erfassen.

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