Sie führen eine Kasse und haben einen Bargeldbestand?
Dann erfassen Sie Ihre Einnahmen- und Ausgabebelege in der Kasse mit der entsprechenden Kategorie.
Sie haben aus dem privaten Geldbeutel bezahlt oder führen keine Kasse?
Dann erfassen Sie die Ausgabe in der Belegerfassung und wählen Sie als Zahlart Privat bezahlt. Bezahlte Kundenrechnungen (Ausgangsbelege) können Sie in der Belegliste als bezahlt markieren. Nutzen Sie hier die Funktion Zahlung erfassen und als Zahlart Privat.
In Abhängigkeit der von Ihnen praktizierten Gewinnermittlungsart wird dieser Vorgang für Buchungen ab dem 01. Juli 2020 unterschiedlich von lexoffice erfasst.
Bei der Zahlart "privat"
wird in der EÜR das Konto "Verrechnungskonto EÜR" (Konto 1371 SKR03 / 1486 SKR04) verwendet
werden bei Bilanzierung/GuV die Konten "Privatentnahme" bzw. "Privateinlage" genutzt.
Nur so kann eine etwaige Fälligstellung der Umsatzsteuer in DATEV sichergestellt werden.
Bedenken Sie bitte, dass es grundsätzlich nicht zu empfehlen ist keine Kasse zu führen.
Stichwörter: Kassenbelege, Bargeld