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Welche gesetzliche Grundlage gibt es für eine Abschlagsrechnung?
Welche gesetzliche Grundlage gibt es für eine Abschlagsrechnung?
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Verfasst von lexoffice support
Vor über einer Woche aktualisiert

Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen (z.B. über eine Abschlagsrechnung) sind gesetzlich gesehen die Ausnahme. Normalerweise wird eine Bezahlung erst nach dem Erbringen der Leistung oder dem Abschluss einer Lieferung fällig. In einigen Fällen sieht das Gesetz aber vor, dass der Leistungserbringer auch Abschlagszahlungen und Vorschüsse beziehungsweise Vorauszahlungen verlangen darf. Dies erfolgt dann üblicherweise über das Stellen einer Abschlagsrechnung. 

BEISPIELE FÜR GESETZLICHE GRUNDLAGEN ZU "ABSCHLAGSRECHNUNG":

  • Werkvertrag (allgemein) in § 632a BGB

  • Auftrag (allgemein) in § 669 BGB

  • Bauleistungen in § 16 VOB B

  • Rechtsanwälte in § 9 RVG

  • Architekten und Ingenieure in § 8 HOAI

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