Einige Anbieter, darunter Google, Yahoo und auch Hotmail/Outlook.com lassen den Zugriff auf Ihren Email-Account nicht ohne vorherige "Freischaltung" zu. Für lexoffice ist dies über die technische Schnittstelle zu diesen Anbietern allerdings nicht erkennbar. Deshalb erhalten Sie die nachfolgende allgemeine Fehlermeldung:
FREISCHALTUNG EINES GMAIL KONTOS FÜR DEN VERSAND MIT LEXOFFICE
Nachdem Sie Ihre Gmail Daten in lexoffice eingeben haben, erhalten Sie in Ihrem E-Mail Postfach die nachfolgende eine Warnmeldung, dass ein Anmeldeversuch blockiert wurde. Klicken Sie hier auf den Link "Zugriff aus weniger sicheren Apps zulassen".
Im nächsten Schritt müssen bestätigen Sie, dass Sie den Zugriff von lexoffice aus zulassen:
Im Einzelfall wurde nach dieser Freigabe aber weiterhin das Kennwort nicht akzeptiert. Dies betraf ältere Gmail-Accounts, bei denen Kennwörter nach veralteten Sicherheitsrichtlinien von Google vergeben wurde. In diesem Fall das Kennwort aktualisieren und nach den neusten Sicherheitsrichtlinien von Google vergeben. Dann wird dieses auch für den SMTP-Server akzeptiert.
Alternativ zu diesem Vorgehen können Sie mit einem "App-Passwort" den Zugriff durch lexoffice zulassen. Hierbei wird das Aktivieren von "Weniger sichere Apps zulassen" nicht mehr benötigt. (Insbesondere relevant bei Zweifaktor-Authentifizierung)
So gehen Sie vor:
1. Zunächst müssen Sie in Ihrem Gmail--Account die Zweifaktor-Authentifizierung "Bestätigung in zwei Schritten" aktivieren.
2. Danach können Sie ein App-Passwort für lexoffice generieren:
https://myaccount.google.com/apppasswords
Wählen Sie hier einen Namen und generieren Sie das Passwort.
3. Das generierte 16-stellige Passwort müssen Sie nun nur noch in den Mail-Einstellungen in lexoffice einmalig hinterlegen und auf "Speichern" bestätigen:
https://app.lexoffice.de/mail/settings
Nach dem Speichern erhalten Sie eine Test-Mail zugesandt.