Ja, Sie haben die Möglichkeit, Belege nach geschäftlichen und privaten Positionen aufzusplitten - z.B. wenn Sie getankt und für die Fahrt noch einen Kaffee gekauft haben und dies beides auf einem Tankstellenbeleg haben, können Sie in lexoffice Buchhaltung & Finanzen bzw. Buchhaltung & Berichte den Kaffee als Privatausgabe kennzeichnen.
Kann ich in dem Kassenbuch private und geschäftliche Aufgaben trennen?
Geschrieben von Camilla Münnich
Vor über einer Woche aktualisiert
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