Ja, Sie haben die Möglichkeit, Belege nach geschäftlichen und privaten Positionen aufzusplitten - z.B. wenn Sie getankt und für die Fahrt noch einen Kaffee gekauft haben und dies beides auf einem Tankstellenbeleg haben, können Sie in lexoffice Version L bzw. XL den Kaffee als Privatausgabe kennzeichnen.

Verfasst von lexoffice support
Vor über einer Woche aktualisiert