Neben grundlegenden Angaben zur Firmenbezeichnung und dem Firmensitz, müssen Sie folgende Angaben vor der ersten Abrechnung ergänzen:
Betriebsnummer, Branche
Betriebliche Arbeitstage (5-Tagewoche, 6-Tagewoche)
Bankverbindung
Ansprechpartner Lohn für Krankenkassen und das Finanzamt
Steuernummer und Anmeldezeitraum der Lohnsteuer
Standardeinstellung für Ihre Krankenkasse(n)
Allgemeine Angaben
Betriebsnummer
Die achtstellige Betriebsnummer verwenden wir für alle elektronischen Meldungen an die Sozialversicherung. Sie finden diese Nummer auf allen Beitragsnachweisen.
Sie haben noch keine Betriebsnummer? Hier können sie die Betriebsnummer beantragen.
Finanzamt
Meldezeitraum der Lohnsteuer ermitteln
Der Meldezeitraum der Lohnsteuer ergibt sich aus der Lohnsteuer, die im Vorjahr abgeführt wurde. Ihr Finanzamt teilt ihnen in der Regel mit, in welchen Abständen Sie die Lohnsteuer melden und bezahlen müssen.
Falls Sie unsicher sind, finden Sie in der folgenden Tabelle eine Hilfestellung zur Bestimmung des Anmeldezeitraums:
Insgesamt im Vorjahr abgeführte Lohnsteuer | Meldezeitraum | Abgabefrist |
bis 1.080,00 € | Jährlich | am 10. Januar des Folgejahres |
ab 1080,00 € | Quartalsweise | jeweils am 10. April, 10. Juli, 10. Oktober, 10. Januar |
ab 5.000,00 € | Monatlich | am 10. Tag des Folgemonats |
Krankenkassen
Umlageeinstellung
Sind nicht mehr als 30 Mitarbeiter in Ihrer Firma beschäftigt, sind beide Umlageverfahren U1 (Arbeitsunfähigkeit) und U2 (Mutterschutz) verpflichtend. Als Umlageeinstellung ist "Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz (Standard)" zutreffend. Lediglich wenn Sie mehr als 30 Mitarbeiter haben sollten, ist als Umlageeinstellung "nur Mutterschutz" zutreffend.
Teilzeitkräfte werden nur anteilig angerechnet, Auszubildende und Praktikanten beispielsweise gar nicht. Sind Sie unsicher, ob Ihre Mitarbeiterzahl oberhalb der 30-er Grenze liegt, wenden Sie sich an die Krankenkasse, bei der Sie die meisten Mitarbeiter angemeldet haben.