In welchen Fällen muss diese erstellt werden?
"Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" (LTA) ist der sozialrechtliche Begriff für die Leistungen zur Beruflichen Reha. Die Übermittlung umfasst alle Reha-Maßnahmen, die die Arbeits- und Berufstätigkeit von Menschen mit Krankheiten und/oder Behinderungen fördern. Der Arbeitgeber ist "nur" Begünstigter ohne eigenes Antragsrecht.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Krankenkassen die erforderlichen Daten elektronisch zu übermitteln.
Auflagen und Bedingungen für die Gewährung eines Zuschusses
Zuschüsse an den Arbeitgeber gibt es z.B. als:
- Ausbildungszuschüsse zur betrieblichen Ausführung von Bildungsleistungen
- Eingliederungszuschüsse
- Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb
- Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung
- Umschulung, Aus- oder Weiterbildung im Betrieb
- Technische Veränderung des Arbeitsplatzes
Was muss gemeldet werden?
Hier gibt es eine Reihe von Meldedaten, die in das Formular eingegeben werden können. Wir zeigen Ihnen, welche Pflichtangaben sie eintragen müssen:
Hinweis: Diese entnehmen Sie bitte der letzten Lohnabrechnung und der vorliegenden Bescheinigung.
Firma / Person
- Firmendaten inkl. Ansprechpartner
- Betriebsnummer der Krankenkasse
- Angaben zum Mitarbeitenden
Allgemein / Entgelt
1. Beginn der Arbeitsunfähigkeit
2. Wurde am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit noch gearbeitet?
3. weitergezahltes Arbeitsentgelt bis
4. Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose
5. Teilnahme am Arbeitszeitmodell
6. Entgeltart
Leistungen zur Teilhabe
- Beschäftigt seit
- Beschäftigt als
- Handelt es sich um ein Ausbildungsverhältnis?