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Zuschüsse (z.B. Coronahilfe)
Zuschüsse (z.B. Coronahilfe)

Wie Sie verschiedene Zuschüsse in lexoffice erfassen können.

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Verfasst von Carsten
Vor über einer Woche aktualisiert

Prüfen Sie bitte zunächst, ob es sich um separat zu erfassende Investitionszuschüsse oder -zulagen handelt?


Wenn es sich also NICHT um Investitionen handelt, so können sie mit den Zuschüssen wie folgt verfahren:

Zuschüsse ( wie z.B. die Soforthilfe, Überbrückungshilfe, Neustarthilfe) als Liquiditätshilfe, wie sie momentan von den Länder und dem Bund zur Bewältigung der Corona-Krise ausgezahlt werden, können Sie ganz einfach in lexoffice erfassen. 

Wichtig: Unterscheiden Sie zunächst, ob es sich um einen Zuschuss handelt, Sie also das Geld nicht zurückzahlen müssen (Variante 1) oder ob es sich um ein Darlehen/Kredit (z.B. KfW-Darlehen) handelt bei dem das Geld zurückgezahlt werden muss (Variante 2)

Wie erfasse ich Zuschüsse wie die Soforthilfe, Überbrückungshilfe oder Neustarthilfe in lexoffice?

Variante 1: Zuschuss

Kategorisieren Sie die Einzahlung als “sonstige Einnahme” (Wenn Sie Kleinunternehmer sind, dann "Erlöse Kleinunternehmer"). Bei Steuer wählen Sie “keine Steuer”, wenn Sie ohnehin von der Umsatzsteuer befreit sind bedarf es hier keiner Angabe. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen dabei unter Beschreibung einen kurzen Hinweis zur staatlichen Förderung zu geben, zum Beispiel "Neustarthilfe", "Überbrückungshilfe", “Corona Soforthilfe-Zuschuss” oder “Fördermittel des Landes”. 

Der Zuschuss ist für Sie eine ertragswirksame Einnahme und wirkt sich daher auf Ihre Gewinnermittlung aus. Weiteres siehe unten.

Wenn Sie zu viel ausbezahlte Zuschüsse wieder zurückzahlen müssen, so kategorisieren diese als "Sonstige Ausgaben" (Steuer: keine).

Variante 2: Darlehen/Kredit

Kategorisieren Sie die Einzahlung als “Darlehen” und erfassen Sie unter Beschreibung einen kurzen Hinweis zur staatlichen Förderung, zum Beispiel “Corona Soforthilfe-Darlehen” oder “Förderdarlehen des Landes”. 

Das Darlehen wirkt sich im Gegensatz zu den Zuschüssen nicht auf Ihre Gewinnermittlung aus. Weiteres siehe unten.

Wie wirkt sich das steuerlich aus?

Variante 1: Zuschuss

Die Zuschüsse stellen in der Regel sogenannte “echte, nicht steuerbare Zuschüsse” dar. Das bedeutet umsatzsteuerlich sind sie neutral, aber ertragsteuerlich sind sie erfolgswirksam.

Für die Umsatzsteuer bedeutet dies, dass die Zahlung die sie bekommen, nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung oder -Jahreserklärung  auftaucht. Der Zuschuss ist also umsatzsteuerlich neutral, sprich nicht steuerbar. 

Dennoch sind diese Gelder ertragsteuerlich erfolgswirksam. Sie fließen in das Jahresergebnis (EÜR/GuV) mit ein und wirken dort gewinnerhöhend, genauso wie alle anderen Erlöse auch. 

Variante 2: Darlehen

Bei den Darlehen verhält es sich anders, sie sind erfolgsneutral, gehen also nicht in Ihre Gewinnermittlung ein. Die Darlehensaufnahme, also die Auszahlung, ist keine Einnahme somit ist die spätere Tilgung auch keine Ausgabe. Dafür sind aber Zinsen dafür grundsätzlich Betriebsausgaben. Zinsen fallen aber bei staatlichen Hilfen aufgrund der Corona-Krise meist gar nicht an.


Stichworte: Soforthilfe, Überbrückungshilfe, Neustarthilfe, echte Zuschüsse, KfW-Kredite

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