Alle Kollektionen
Mehrwertsteuer-Senkung in lexoffice
Haufe Services Center Rechnung und MwSt.-Senkung
Haufe Services Center Rechnung und MwSt.-Senkung
Rechnung für lexoffice, Lexware, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer-Senkung
Carsten avatar
Verfasst von Carsten
Vor über einer Woche aktualisiert

Hier erfahren Sie wie Sie was mit Ihrer Eingangsrechnung für die Nutzung von lexoffice durch die MwSt.-Senkung geschieht.

1. Normale lexoffice-Rechnung mit Ende des Leistungszeitraums bis 31.07.2020

Im Juni 2020 gestellten und bereits eingezogenen Rechnungen mit einem Ende des Leistungszeitraums im Juli 2020 werden nicht nachträglich korrigiert und bleiben mit 19% USt versteuert und verbucht. Diese Vorgehensweise wurde aus Gründen der Vereinfachung durch das Bundesministerium für Finanzen aufgrund der "spontanen" Senkung der Umsatzsteuer legitimiert.

>>> für Sie kein Handlungsbedarf >>>

2. Normale lexoffice-Rechnung mit Ende des Leistungszeitraums ab 01.08.2020

Rechnungen mit einem Ende des Leistungszeitraums zwischen 01.7.2020 - 31.12.2020 werden automatisch mit 16% USt kategorisiert.

Ab Juli 2020 wird automatisch das auf der Rechnung ausgewiesene Ende des Leistungszeitraums als Datum übernommen (bisher: Rechnungsdatum). Dadurch werden einmalig keine Rechnungen im Juli kategorisiert.

>>> für Sie kein Handlungsbedarf >>>

3. Veränderte lexoffice-Rechnung aufgrund von Vertragsänderungen mit Ende des Leistungszeitraums bis 31.07.2020

Vertragsveränderungen innerhalb eines im Juni startenden und im Juli 2020 endenden Leistungszeitraums führen durch die MwSt.-Senkung ab 01.07.2020 zu einer Korrektur-Rechnung mit Positionen, die unterschiedlich besteuert und damit in lexoffice nicht als ein einzelner Belege erfassbar sind. Die Rechnungen mit 16% und 19% USt werden daher von lexoffice automatisch dupliziert und jeweils als Ausgabenminderung und Ausgabe kategorisiert. In den Belegbildbeschreibungen ist dann ein entsprechender Hinweistext hinterlegt.

Zudem ist bei der Banktransaktion ein entsprechender Hinweis daran geknüpft.

>>> Handlungsbedarf: Warten Sie einfach auf die Abbuchung, dann können Sie ganz einfach alle offenen Belege zusammen abgleichen.

>>> Bei einem bestehenden Guthaben zu Ihren Gunsten gelingt dieser Abgleich mit dem darauffolgenden Einzug.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?