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Teilabgleich von Belegen - keine Rückerstattung
Teilabgleich von Belegen - keine Rückerstattung

Ein Kunde/Lieferant hat zu viel überwiesen (keine Rückerstattung / keine Verrechnung mit Folgerechnung)

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Verfasst von Lisa
Vor über einer Woche aktualisiert

Sie haben von Ihrem Kunden eine Überzahlung erhalten, die Sie nicht zurück erstatten und auch nicht mit einer Folgerechnung verrechnen. Dies kommt z.B. vor, wenn eine Zahlung um ein "Trinkgeld" aufgerundet wird. In lexoffice gehen Sie dann wie folgt vor:

1.) Ordnen Sie die Zahlung der Rechnung zu

2.) Bitte wählen Sie bei der Zuordnung als Differenzgrund Teilabgleich

3.) Bleiben Sie nun auf diesem teilzugeordneten Umsatz und wählen rechts "Ohne Beleg kategorisieren" und geben als Kategorie "Sonstige Einnahmen" an. Zusätzlich können Sie noch eine Notiz erfassen, damit Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt oder bei Rückfragen durch Ihre Steuerberatung noch Infos zu dem Vorgang haben.


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Stichworte: Überzahlung, zu viel überwiesen, Trinkgeld


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