In Ausnahmefällen kann es passieren, dass ein:e Mitarbeiter:in nachträglich zu einer abgeschlossenen Lohnabrechnung hinzugefügt werden muss (rückwirkender Eintritt).
Aufgrund der Auswirkungen auf das Meldewesen ist diese Korrektur relativ aufwendig. Daher unterstützt Sie unser Kunden-Support bei der Umsetzung.
So funktioniert's
- Bitte legen Sie die Mitarbeiterin, bzw. den Mitarbeiter im aktuellen Monat komplett an. Übernehmen Sie den lexoffice-Vorschlag für den Eintrittstermin.
- Wenden Sie sich bitte an uns und nennen Sie uns den gewünschten Eintrittstermin.
- Bei Mitarbeiter:innen, die nach Stunden bezahlt werden, müssen wir die Arbeitsstunden nachtragen. Bitte teilen Sie uns die Stunden je zurückliegenden Monat mit.
Gut zu wissen
- Die elektronischen Meldungen an die Krankenkasse und das Finanzamt werden mit der nächsten Lohnabrechnung erstellt und verschickt.
- Da die Verrechnung der Entgelte ebenfalls erst mit der nächsten Lohnabrechnung erfolgt, sollten Sie über einen Gehaltsvorschuss nachdenken.
- Rückwirkende Eintritte sind bis zum Anfang des aktuellen Jahres möglich.