Schön, dass Sie zu lexoffice wechseln und damit einen wichtigen Schritt zu mehr Freiraum für wichtigere Dinge in Ihrem Leben als Unternehmer:in gehen. Wir haben hier wichtige Hinweise gesammelt, die Ihnen den Wechsel zu uns erleichtern sollen.

Wichtige Abschlussarbeiten vor dem Wechsel zu lexoffice

Mitarbeiter:innen ummelden (Systemwechsel)

Im Zuge des Wechsel müssen Sie Ihre Mitarbeiter:innen bei den Krankenkassen ummelden. Das läuft zweigeteilt ab:

  1. Zuerst müssen Sie mit für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter die besondere Krankenkassenmeldung mit Grund 36 (Abmeldung wegen sonstiger Gründe oder wegen Systemwechsel) mit sv-net erstellen und verschicken.

  2. Nach der Übernahme Ihrer Mitarbeiter:innen nach lexoffice müssen Sie jede:n einzeln erneut bei den Krankenkassen mit einer weiteren Krankenkassenmeldung anmelden. Halt! Machen Sie das bitte nicht von Hand - das übernimmt lexoffice ab jetzt automatisch für Sie. 😉

Weitere wichtige Aufgaben

  • Erstellen und Versenden Sie den Lohnnachweis für das laufende Jahr an die Berufsgenossenschaft. Die Meldung muss mit dem Schlüssel UV06 erfolgen.

  • Prüfen Sie bitte, ob Sie mit einer oder mehreren Krankenkassen besondere Vereinbarungen über die Höhe des Umlagesatzes getroffen haben und legen Sie sich diese Unterlagen zurecht.

Vorbereitungsarbeiten in lexoffice

  • Vor der ersten Lohnabrechnung müssen Sie natürlich in erster Linie Ihre Mitarbeiter:innen anlegen und die Firmendaten vervollständigen. Wir haben dazu eine praktische Checkliste.

  • Wenn Sie im laufenden Jahr (nicht im Januar 😉) mit uns starten, müssen Sie ggf. Vortragswerte für Ihre Mitarbeiter:innen eingeben.

  • Anschließend können Sie die Umlagesätze Ihrer Krankenkassen anpassen. Aber nur, wenn Sie besondere schriftliche Vereinbarungen mit den Kassen getroffen haben.

  • Denken Sie bitte auch an Ihre Berufsgenossenschaft und Ihre Mitgliedsnummer und Pin dort.

Die erste Lohnabrechnung mit lexoffice

Bei der ersten Lohnabrechnung passiert sehr viel:

Hinweis: Fragen Sie sich, wie und wann Beitragsnachweise mit lexoffice abgegeben werden? Hier erfahren Sie mehr.

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