Wechsel von Zettel, Stift und SV-Meldeportal zu lexoffice

Was Sie wissen müssen, wenn Sie von Ihrer manuellen Lohnabrechnung zu lexoffice wechseln.

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Verfasst von Alexander Freigang
Vor über einer Woche aktualisiert

Schön, dass Sie zu lexoffice wechseln und damit einen wichtigen Schritt zu mehr Freiraum für wichtigere Dinge in Ihrem Leben als Unternehmer:in gehen. Wir haben hier wichtige Hinweise gesammelt, die Ihnen den Wechsel zu uns erleichtern sollen.

Wichtige Abschlussarbeiten vor dem Wechsel zu lexoffice

Mitarbeiter:innen ummelden (Systemwechsel)

Im Zuge des Wechsel müssen Sie Ihre Mitarbeiter:innen bei den Krankenkassen ummelden. Das läuft zweigeteilt ab:

  1. Zuerst müssen Sie mit für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter die besondere Krankenkassenmeldung mit Grund 36 (Abmeldung wegen sonstiger Gründe oder wegen Systemwechsel) mit dem SV-Meldeportal erstellen und verschicken.

  2. Nach der Übernahme Ihrer Mitarbeiter:innen nach lexoffice müssen Sie jede:n einzeln erneut bei den Krankenkassen mit einer weiteren Krankenkassenmeldung anmelden. Halt! Machen Sie das bitte nicht von Hand - das übernimmt lexoffice ab jetzt automatisch für Sie. 😉

Weitere wichtige Aufgaben

  • Erstellen und Versenden Sie den Lohnnachweis für das laufende Jahr an die Berufsgenossenschaft. Die Meldung muss mit dem Schlüssel UV06 erfolgen.

  • Prüfen Sie bitte, ob Sie mit einer oder mehreren Krankenkassen besondere Vereinbarungen über die Höhe des Umlagesatzes getroffen haben und legen Sie sich diese Unterlagen zurecht.

Vorbereitungsarbeiten in lexoffice

  • Vor der ersten Lohnabrechnung müssen Sie natürlich in erster Linie Ihre Mitarbeiter:innen anlegen und die Firmendaten vervollständigen. Wir haben dazu eine praktische Checkliste.

  • Wenn Sie im laufenden Jahr (nicht im Januar 😉) mit uns starten, müssen Sie ggf. Vortragswerte für Ihre Mitarbeiter:innen eingeben.

  • Anschließend können Sie die Umlagesätze Ihrer Krankenkassen anpassen. Aber nur, wenn Sie besondere schriftliche Vereinbarungen mit den Kassen getroffen haben.

  • Denken Sie bitte auch an Ihre Berufsgenossenschaft und Ihre Mitgliedsnummer und Pin dort.

Die erste Lohnabrechnung mit lexoffice

Bei der ersten Lohnabrechnung passiert sehr viel:

Hinweis: Fragen Sie sich, wie und wann Beitragsnachweise mit lexoffice abgegeben werden? Hier erfahren Sie mehr.

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