Voraussetzung DATEV Cloud-Services: MyDATEV Mandantenregistrierung

DATEV hat die Schnittstelle DATEV Cloud-Service Buchungsdatenservice erweitert. Voraussetzung ist die "MyDATEV Mandantenregistrierung".

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Verfasst von Markus
Vor über einer Woche aktualisiert

DATEV hat die Schnittstelle DATEV Cloud-Service Buchungsdatenservice erweitert. Mandant:innen, bei denen die Steuerkanzlei den Buchungsdatenservice nutzen möchte, müssen dafür einmalig den Prozess "MyDATEV Mandantenregistrierung" durchlaufen.

Der große Vorteil dabei ist, dass die Steuerkanzlei in DATEV festlegen kann, ob nur die Belege (Rechnungsdatenservice 1.0) oder Belege & Buchungsstapel (Buchungsdatenservice) übertragen werden sollen.

Damit dies erfolgreich funktioniert, müssen Mandant:innen in der Steuerkanzlei die sogenannte MyDatev Mandantenregistrierung bei DATEV durchlaufen haben.

Das sollten Mandant:innen jetzt tun:

Bitte kontaktieren Sie zeitnah Ihre Steuerkanzlei, nur diese kann die Einrichtung in DATEV vornehmen.

Das sollten Steuerkanzleien jetzt tun:

Ausführliche Informationen zur MyDATEV Mandantenregistrierung finden Sie bei DATEV:

Bei der Einrichtung unterstützt Sie der DATEV-Onboarding-Prozess:

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