Der Bundesrat hat am 20.5.2022 für das Steuerentlastungsgesetz gestimmt. Über die Details informieren wir Sie auf dieser Wissensseite.
Die gute Nachricht: lexoffice wird Sie bei den folgenden Aspekten unterstützen 🎉.
Auszahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 300 EUR
Wird voraussichtlich ab der Abrechnung September 2022 erfolgen. Wir informieren Sie hier noch, sobald Details für die Umsetzung klar sind.
Höhere Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer (von 0,35 EUR auf 0,38 EUR) - rückwirkend zum 1.1.2022
Die Erhöhung der Entfernungspauschale, die bei der Berechnung des Firmenwagens, sowie des Fahrtkostenzuschusses verwendet wird, ist in lexoffice umgesetzt. Wenn Sie bereits abgerechnete Monate entsprechend korrigieren möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Support.
Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag, höherer Grundfreibetrag und Änderungen des Lohnsteuerabzugs für 2022
Diese Änderungen gelten ebenfalls rückwirkend zum 1.1.2022. Die entsprechenden Anpassungen sind in lexoffice erfolgt. Mit dem Abschluss der Abrechnung für Juni 2022 bekommen Sie und Ihre Mitarbeiter:innen automatisch Korrekturabrechnungen für die mit lexoffice erstellten Lohnabrechnungen ab Januar 2022.
Sie haben ihr Lohnprogramm im Laufe des Jahres 2022 gewechselt?
Korrekturen können mit lexoffice Lohn & Gehalt nur für die Monate vorgenommen werden, die sie auch mit uns abgerechnet haben. Sind Sie nach der Januar-Abrechnung zu uns gewechselt, erhalten Ihre Mitarbeiter:innen für die nicht korrigierbaren Monate die Steuerentlastungen rückwirkend per Steuererklärung für 2022.