Inhaltsverzeichnis
1. Was ändert sich ab Oktober 2022?
Der Mindestlohn steigt auf 12 € die Stunde.
Die Minijobgrenze wird von 450 € auf 520 € angehoben.
Der Übergangsbereich (Midijob) verläuft ab Oktober von 520,01 € bis 1600 € (ehemals 450,01 € bis 1300 €). Ab Januar 2023 wird die Obergrenze von 1600 € auf 2000 € angehoben.
Diese Neuregelung führt für die Beschäftigten mit einem Arbeitsentgelt im unteren Übergangsbereich zu einer stärkeren beitragsrechtlichen Entlastung für den:die Arbeitnehmer:innen.
2. Das müssen Sie jetzt prüfen
die Einhaltung des Mindestlohns von 12 €.
Alle Minijobber:innen können anstatt wie bislang maximal monatlich 450 € dann 520€ verdienen.
Werkstudent:innen müssen ab Oktober 2022 über 520 € verdienen. Passen Sie entweder das Entgelt oder die Beschäftigungsart auf Minijobber:in an.
Prüfen Sie, ob die Midijob-Regelung ab Oktober 2022 angewandt werden soll oder passen Sie das Entgelt im Mitarbeiterformular entsprechend an.
Prüfen Sie, ob die Midijob-Regelung ab Januar 2023 angewandt werden soll oder passen Sie das Entgelt im Mitarbeiterformular entsprechend an.
3. automatische Auswirkungen in 2022
Angestellte, die bereits vor Oktober im Bereich von 1300,01 € und maximal 1600 € verdient haben (laut Angabe im Mitarbeiterformular) und mit ihrem Entgelt weiterhin in diesem Bereich liegen, werden Midijobber:innen. lexoffice setzt das "Midijob-Regelung" Häkchen beim Monatswechsel September 2022 auf Oktober 2022 automatisch. Sie erhalten darüber eine Mitteilung.
4. automatische Auswirkungen in 2023
Angestellte, die ab Oktober 2022 zwischen 1600,01 € und maximal 2000 € verdient haben (laut Angabe im Mitarbeiterformular) und mit ihrem Entgelt weiterhin in diesem Bereich liegen, werden zum Januar 2023 Midijobber:innen. lexoffice setzt das "Midijob-Regelung" Häkchen beim Monatswechsel Dezember auf Januar automatisch. Sie erhalten darüber eine Mitteilung.
5. Übersicht der Entgeltgrenzen vor und ab Oktober 2022
Vor Oktober verdient der:die Mitarbeiter:in 450€ bleibt er nach Oktober weiterhin Minijobber:in
Vor Oktober verdient der:die Mitarbeiter:in zwischen 450€ und 520€ hier ist eine Änderung nötig in Minijob oder man hinterlegt den Bestandsschutz bis Ende 2023
Vor Oktober verdient der:die Mitarbeiter:in zwischen 520€ und 1300€ bleibt nach Oktober Midijobber:in
Vor Oktober verdient der:die Mitarbeiter:in zwischen 1300€ und 1600 wird er zu einem Midijob umgewandelt
6. Bestandsschutz
Angestellte, die mindestens im September 2022 bereits ein Entgelt von 450,01 € bis höchstens 520 € erhalten haben und versicherungspflichtig waren, haben die Möglichkeit auch weiterhin - trotz der Erhöhung der Minijobgrenze und bei gleichbleibendem Entgelt - sozialversicherungspflichtige Midijobber:innen zu bleiben. Damit kommt der sogenannte "Bestandsschutz" für Midijobber:innen zum Einsatz.
lexoffice setzt für betroffene Mitarbeiter:innen den Bestandsschutz automatisch beim Monatsabschluss September 2022, wenn oben genannte Kriterien zutreffen. Sie können das anhand des Häkchens im Mitarbeiterformular im Bereich "Vergütung" überprüfen.
Bitte nehmen Sie bei Bedarf das Häkchen vor der Septemberabrechnung heraus oder passen Sie das Entgelt an.
❗️Sie erhalten nach der Abrechnung September 2022 eine Meldung direkt in lexoffice über die Umstellung der Betroffenen. Achten Sie auf das Brief-Symbol in der schwarzen Navigationsleiste oben rechts.
❗️Wichtig:
Der Bestandsschutz kann nicht rückwirkend als Korrektur angelegt werden.
6.1 Das gilt es vor einer Abrechnung im Bestandsschutz zu klären
Klären Sie spätestens 01.10.2022 mit Ihren betroffenen Angestellten, wie Sie ab der Oktober-Abrechnung 2022 verfahren wollen.
Folgende Optionen stehen Ihnen zur Auswahl:
Entgelt anpassen, sodass es wieder im neuen Übergangsbereich (ab 520 €) liegt.
Bei gleichbleibendem Entgelt Beschäftigungsart in einen Minijob ändern.
Bestandsschutz beibehalten, damit weiterhin bis längstens Ende 2023 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestehen bleibt. Danach müssen Sie sich für die Option 1 oder 2 final entscheiden.
TIPP:💡Entscheiden Sie sich bestenfalls schon ab Oktober 2022 für eine Erhöhung des Entgeltes oder eine Änderung der Beschäftigung in einen Minijob, sodass Sie sich später keine Gedanken mehr machen müssen. Der Bestandsschutz ist lediglich eine Übergangslösung bis Ende 2023.💡
6.2 Bestandsschutz in lexoffice (de)aktivieren
Wenn Sie den Bestandsschutz deaktivieren, also das Häkchen im Bereich "Vergütung" entfernen, müssen Sie
entweder das Entgelt anpassen, sodass Sie über der neuen Geringfügigkeitsgrenze von 520 € liegen oder
bei gleichbleibendem Entgelt die Beschäftigungsart in einen Minijob ändern.
❗️Wichtig:
Wenn Sie einmal ohne den Bestandsschutz abrechnen, kann er nicht wieder aktiviert werden.
Der Bestandsschutz kann nicht rückwirkend als Korrektur angelegt werden.
6.3 Bestandsschutz beim Start mit lexoffice ab Oktober 2022
Wenn Sie im Oktober 2022 (oder später) mit der Lohnabrechnung über lexoffice beginnen, dann können Sie den Bestandsschutz im Mitarbeiterformular aktivieren, sofern:
Ihr Mitarbeiter vor Oktober 2022 eingetreten ist,
das Entgelt im Bereich von 450,01 € bis höchstens 520 € liegt und
mindestens im September 2022 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Entgelt im genannten Bereich vorlag.
Legen Sie dazu eine:n Mitarbeiter:in in der Beschäftigungsart "Angestellter" an und legen Sie das Entgelt im Bereich von 450,01 € und höchstens 520 € fest. Die Checkbox für den Bestandsschutz erscheint dann automatisch. Diese müssen Sie anhaken.
6.4 Wie lange kann der Bestandsschutz aktiviert bleiben?
Spätestens zum Jahreswechsel Dezember 2023 auf Januar 2024 muss aus einem Bestandsschutzfall entweder ein Minijob werden oder das Entgelt erhöht werden.
6.5 Sozialversicherungsmeldungen zum Bestandsschutz
Für Sozialversicherungsmeldungen der Mitarbeiter:innen im Bestandsschutz ergeben sich einige Besonderheiten. Nähere Informationen finden Sie in diesem Artikel.
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