Voraussetzungen und Ausschlusskriterien zur Auszahlung der Energiepreispauschale
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Verfasst von lexoffice support
Vor über einer Woche aktualisiert

❗ Eine manuelle Auswahl der EPP ist in lexoffice technisch nicht möglich, sondern wird im Hintergrund anhand von diversen Vorgaben ermittelt und das Entgelt automatisch eingepflegt! Anspruchsberechtigte, die über lexoffice keine EPP erhalten, können die EPP über die Einkommenssteuererklärung zurückfordern.

  1. Voraussetzungen in lexoffice:

✅ Abrechnungsstart

mind. Juli 2022 (für Quartalsmelder)

mind. August 2022 (für Monatsmelder)

✅ Meldezeitraum Lohnsteueranmeldung

Monatlich oder quartalsweise

Durch das Finanzamt aktiviert und im Meldewesen in lexoffice hinterlegt. Holen Sie diesen Schritt beim Finanzamt ggf. schnellstmöglich nach!

Im Mitarbeiterprofil sind die Daten im Bereich Lohnsteuer im Monat September nicht mehr durch Sie veränderbar

✅ Hauptarbeitgeber

Ihr Mitarbeiter wird mit Steuerklasse 1 - 5 abgerechnet

✅ Eintrittsdatum

spätestens 01.09.2022

2. Ausschlusskriterien in lexoffice:

❌ Lohnsteueranmeldung jährlich

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, wie und wann die EPP auf der Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers verrechnet werden muss, ist für jährliche Lohnsteueranmeldungen die EPP in lexoffice nicht umgesetzt.

❌ keine Lohnsteueranmeldung,

da nur Pauschal versteuerte Minijobber:innen abgerechnet werden

Wenn Sie nur Pauschal versteuerte Minijobber:innen beschäftigen, erfolgt keine Lohnsteueranmeldung. Eine Auszahlung der EPP ist daher nicht möglich, da Verrechnungsgrundlage mit dem Finanzamt fehlt.

✅ Pauschal versteuerte Minijobber

mit erstem Dienstverhältnis

Pauschal versteuerte Minijobber:innen, mit erstem Dienstverhältnis/Hauptbeschäftigung bei Ihnen, erhalten die Energiepreispauschale ebenfalls.

Welche Einstellungen dafür nötig sind, finden Sie hier.

Pauschal versteuerte Minijobber, deren erstes Dienstverhältnis nicht bei Ihnen besteht, erhalten die Energiepreispauschale bei Ihrer Hauptbeschäftigung.

❌ Kein Arbeitgebersignal/

keine ELStAM Daten vorhanden

Das Arbeitgebersignal ermöglicht die ELStAM Kommunikation, über die lexoffice vom Finanzamt informiert wird, ob Sie Haupt- oder Nebenarbeitgeber sind.

Link zum FAQ AG-Signal

❌ Nebenarbeitgeber (Steuerklasse 6)

die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch den Hauptarbeitgeber

3. verschiedene Mitarbeitende in lexoffice:

✅ Angestellte

Im Mitarbeiterprofil sind die Daten im Bereich Lohnsteuer im Monat September nicht mehr durch Sie veränderbar und damit ELStAM Daten abgerufen.

✅ Auszubildende

Im Mitarbeiterprofil sind die Daten im Bereich Lohnsteuer im Monat September nicht mehr durch Sie veränderbar und damit ELStAM Daten abgerufen.

✅ Werkstudierende

Im Mitarbeiterprofil sind die Daten im Bereich Lohnsteuer im Monat September nicht mehr durch Sie veränderbar und damit ELStAM Daten abgerufen.

✅ kurzfristig Beschäftigte

Im Mitarbeiterprofil sind die Daten im Bereich Lohnsteuer im Monat September nicht mehr durch Sie veränderbar und damit ELStAM Daten abgerufen.

✅ Midijob

Im Mitarbeiterprofil sind die Daten im Bereich Lohnsteuer im Monat September nicht mehr durch Sie veränderbar und damit ELStAM Daten abgerufen.

✅ Praktikant

Im Mitarbeiterprofil sind die Daten im Bereich Lohnsteuer im Monat September nicht mehr durch Sie veränderbar und damit ELStAM Daten abgerufen.

✅ Mitarbeitende mit Förderung der Agentur für Arbeit

Im Mitarbeiterprofil sind die Daten im Bereich Lohnsteuer im Monat September nicht mehr durch Sie veränderbar und damit ELStAM Daten abgerufen.

✅ Angestellte mit Abwesenheiten (z.B. Elternzeit)

Es muss 2022 mindestens ein lohnsteuerpflichtiges Entgelt über lexoffice abgerechnet worden sein.

✅ Pauschal besteuerte Minijobber

mit erstem Dienstverhältnis

Pauschal versteuerte Minijobber:innen, mit erstem Dienstverhältnis/Hauptbeschäftigung bei Ihnen, erhalten die Energiepreispauschale ebenfalls.

Welche Einstellungen dafür nötig sind, finden Sie hier.

Pauschal versteuerte Minijobber, deren erstes Dienstverhältnis nicht bei Ihnen besteht, erhalten die Energiepreispauschale bei Ihrer Hauptbeschäftigung.

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