Endabrechnung Neustarthilfen 2022

Wie sind die Fristen und was passiert bei Nichteinhaltung?

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Verfasst von Carsten
Vor über einer Woche aktualisiert

Haben Sie die Neustarthilfe bekommen für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 oder April bis Juni 2022?

Dann sind Sie dazu verpflichtet eine Endabrechnung einzureichen:

  • Haben Sie den Antrag selbst eingereicht (sog. “Direktantragstellung”)?

    Dann müssen Sie auch die Endabrechnung bis zum 30. September 2022 online erledigt haben.

  • Wurde der Antrag von Ihrem Steuerbüro eingereicht (sog. “prüfende Dritte)?

    Dann muss auch die Endabrechnung durch das Steuerbüro erledigt werden. Die Frist hierzu ist allerdings erst der 31. Dezember 2022.

Unser Tipp: Setzen Sie sich dennoch frühzeitig mit Ihrer Steuerberatung in Verbindung. So können Sie sicherstellen, dass die Frist gewahrt und Sie von amtlichen Unannehmlichkeiten verschont bleiben. Daneben können sie gemeinsam den Zeitpunkt des Absendens der Endabrechnung und somit auch den Zeitpunkt einer etwaigen Rückzahlung steuern.

Was passiert, wenn ich die Frist nicht einhalte? Muss ich die Hilfe dann zurückzahlen?

Das wird in letzter Instanz passieren, wenn Sie sich nicht melden und untätig bleiben. Bei “Direktantragsstellung” wird Ihnen nach Ablauf der Frist am 30. September 2022 eine Erinnerungsnachricht im digitalen Antragsmanagementsystem zugeleitet. Sollten Sie sich daraufhin nicht zurückmelden, so werden die üblichen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen in Gang gesetzt. Diese reichen von Anhörung über die Aufhebung der Bewilligungsbescheides bis hin zur Rückforderung des gewährten Zuschussbetrags!

Unser Tipp: Lassen Sie die Frist auf keinen Fall untätig verstreichen. Reichen Sie die Endabrechnung selbst dann ein, wenn Sie in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Allem Anschein nach, lässt die zuständige Bewilligungsstelle mit sich reden, sodass Sie unmittelbar nach Erhalt des Schlussbescheids auf diese zu gehen können und Ihre Situation schildern. Stundungen oder Ratenzahlungen sollen bei entsprechender wirtschaftlicher Lage möglich sein.


Weitere Informationen erhalten Sie hier auf der Seite des BMWK und des BMF

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