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Herabsetzung der Umsatzsteuer auf Lieferungen von Gas und Fernwärme
Herabsetzung der Umsatzsteuer auf Lieferungen von Gas und Fernwärme

Gaslieferungen über Erdgasnetz, Fernwärme, 7% Mehrwertsteuer

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Verfasst von Carsten
Vor über einer Woche aktualisiert

Aufgrund der extremen Preissteigerung beim Bezug von Gas und den damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen, wurde von der Regierung eine vorübergehende Senkung des Umsatzsteuersatzes auf die Lieferung von Gas beschlossen:

Daher gilt für den Zeitraum vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% für die Lieferung von Gas (Bio- oder Erdgas)

  • über das Erdgasnetz oder

  • per Tanklastwagen (vorausgesetzt es wird zur Wärmeerzeugung genutzt)

Ebenso gilt diese Regelung für die Lieferung von Wärme über ein

Wärmenetz (sog. Fernwärme).

Hinweis: Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Steuersatzauswahl während der Erfassung von Eingangsrechnungen.

Weitere Informationen

Die Lieferung über alternative Vertriebswege wie Tankwagen (wenn das Gas nicht zum Heizen verwendet wird) oder Kartuschen wird nicht ermäßigt besteuert. Hier bleibt es bei 19% Umsatzsteuer.

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