Aufgrund der extremen Preissteigerung beim Bezug von Gas und den damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen, wurde von der Regierung eine vorübergehende Senkung des Umsatzsteuersatzes auf die Lieferung von Gas beschlossen:
Daher gilt für den Zeitraum vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% für die Lieferung von Gas (Bio- oder Erdgas)
über das Erdgasnetz oder
per Tanklastwagen (vorausgesetzt es wird zur Wärmeerzeugung genutzt)
Ebenso gilt diese Regelung für die Lieferung von Wärme über ein
Wärmenetz (sog. Fernwärme).
Hinweis: Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Steuersatzauswahl während der Erfassung von Eingangsrechnungen.
Weitere Informationen
Die Lieferung über alternative Vertriebswege wie Tankwagen (wenn das Gas nicht zum Heizen verwendet wird) oder Kartuschen wird nicht ermäßigt besteuert. Hier bleibt es bei 19% Umsatzsteuer.