SEPA-Firmenlastschrift

Lastschrift, Firmenlastschrift, Firmenlastschriftmandat

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Verfasst von Edvin
Vor über einer Woche aktualisiert

Das lexoffice Geschäftskonto ist zur Einlösung von SEPA-Firmenlastschriften geeignet, vorausgesetzt, dass das entsprechende SEPA-Firmenlastschriftmandat korrekt autorisiert wurde, noch gültig ist und beim Support eingereicht wurde.

⚡ Achtung: Über das lexoffice Geschäftskonto können aktuell keine aktiven Beträge per SEPA-Firmenlastschrift eingezogen werden.

Was ist eine SEPA-Firmenlastschrift?

Die SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit) ist für den Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen ausgelegt. Dementsprechend darf es sich beim Debitor nicht um einen privaten Endkunden handeln, sondern ausschließlich um einen Geschäfts- oder Firmenkunden. Dabei ist die SEPA-Firmenlastschrift als ein zusätzliches Angebot aufzufassen, das die Geschäftsabwicklung von Unternehmen vereinfachen soll.

Wie funktioniert eine SEPA-Firmenlastschrift?

Die Genehmigung des Geldeinzugs mittels der SEPA-Firmenlastschrift zwischen Unternehmen muss schriftlich und mithilfe spezieller Formulare erfolgen.

Wie beim SEPA-Basislastschriftverfahren ist auch bei der SEPA-Firmenlastschrift ein Mandat notwendig, um Gelder einzuziehen. Bei der SEPA-Firmenlastschrift werden die Lastschrift und die Daten des Mandats vor Ausführung der Zahlung von der Bank des Schuldners oder der Schuldnerin genau überprüft.

Für wen gilt die Basislastschrift und für wen die Firmenlastschrift?
Für private Verbraucher sind nur Basismandate erlaubt. Firmenmandate erhöhen grundsätzlich die Sicherheit für den Zahlungsempfänger. Wenn also eine gewisse Unsicherheit besteht bzgl. der Liquidität des Käufers, sollte das Firmenmandat verwendet werden.

Sollten Sie Fragen rund um das lexoffice Geschäftskonto haben, zögern Sie bitte nicht, unseren Banking-Support zu kontaktieren.

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