Verrechnung der Sondervorauszahlung

Verrechnung der Vorauszahlung mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung der Dezember-Periode.

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Verfasst von Jan B.
Vor über einer Woche aktualisiert

Was ist die Sondervorauszahlung?

Der Begriff Sondervorauszahlung ist fest mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung verknüpft. Die Zahlung bzw. Kaution für den Zahlungsaufschub wird zum Jahresanfang fällig und am Jahresende bekommt man das Geld wieder vom Finanzamt zurück.  Das passiert aber nur dann, wenn mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Dezember die Sondervorauszahlung mit der Umsatzsteuer-Zahllast verrechnet wird. In der Regel betrifft die Sondervorauszahlung nur Monatsmelder und nicht Quartalsmelder.

Wie verrechne ich die geleistete Sondervorauszahlung in lexoffice?

Wenn Sie als Monatszahler die Meldung für die Dezember-Periode durchführen wollen, bietet Ihnen lexoffice an, die in diesem Jahr erfolgten Buchungen der Kategorie Sondervorauszahlung 1/11, auf die Zahllast des Monats anzurechnen. Prüfen Sie in diesem Zusammenhang, ob Sie die Zahlung an das Finanzamt korrekt kategorisiert haben.

Im nachfolgenden Beispiel wurde der Haken bei "Ja, ich möchte die Sondervorauszahlung in Abzug bringen" gesetzt. Dementsprechend hat sich die Zahllast angepasst.

Nach Absenden der Meldung sehen Sie im Protokoll, dass die USt.-Position 39

„Abzug der festgesetzten Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung [...]“ gefüllt wurde.


Sondervorauszahlung, Dauerfristverlängerung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Verrechnung, ELSTER


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