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Meine Firma ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Kann ich Lexware Office trotzdem nutzen?
Meine Firma ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Kann ich Lexware Office trotzdem nutzen?

Mehrwertsteuer, USt, Steuerfrei, Umsatzsteuer, Finanzamt, Besteuerung, Vorsteuer

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Verfasst von Emily Metcalfe
Gestern aktualisiert

Ja, auch als nicht-umsatzsteuerpflichtige Firma können Sie Lexware Office nutzen, wenn Sie grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit sind.
So nehmen Sie die Einstellung der Umsatzsteuerbefreiung in Lexware Office vor:

  1. Wechseln Sie in die Einstellungen (⚙️Zahnradsymbol) in den Bereich Allgemeine Einstellungen.
    Wählen Sie dort die Option "Umsatzsteuerbefreit". Falls Sie Kleinunternehmer sind steht Ihnen hier auch diese Auswahlmöglichkeit zur Verfügung.

  2. Den „Grund der Steuerbefreiung“ bzw. die steuerrechtliche Grundlage können Sie als Hinweistext direkt unter der Einstellung erfassen. So werden Ihre Rechnungen mit dem entsprechenden Grund der Steuerbefreiung ausgewiesen.


👉 Eine Einschränkung für die USt-Voranmeldungen ergibt sich bei einigen Umsätzen, die nach § 4 UStG umsatzsteuerbefreit sind und für die der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Diese Vorgänge sind im Zusammenspiel mit Ihrer Steuerberatung zu erfassen.

Entsprechend ist auch eine Aufteilung in abziehbare und nicht abziehbare Vorsteuern aufgrund unterschiedlicher Arten von Umsätzen nicht möglich.

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