GoBD steht für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.
Die GoBD schaffen Klarheit über die Anforderungen die bei der Buchführung erfüllt werden müssen. Heutzutage ist es bereits Standard die Buchführung in elektronischer Form durchführen. Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung der digitalisierten Buchführung und der dadurch entstehenden neuen Möglichkeiten, werden auch die Bestimmungen dazu vom Gesetzgeber regelmäßig angepasst.
Neufassung ersetzt ab 1.1.2020 frühere GoBD
Die GoBD vom 14.11.2014 sind jetzt durch eine Neufassung ersetzt worden, die mit Datum vom 28.11.2019 veröffentlicht wurde. Sie gelten ab dem 1.1.2020. Die derzeitigen vollständigen GoBD können sie hier nachlesen.