GoBD steht für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.
Die GoBD schaffen Klarheit über die Anforderungen die bei der Buchführung erfüllt werden müssen. Heutzutage ist es bereits Standard die Buchführung in elektronischer Form durchführen. Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung der digitalisierten Buchführung und der dadurch entstehenden neuen Möglichkeiten, werden auch die Bestimmungen dazu vom Gesetzgeber regelmäßig angepasst.
Die GoBD wurden am 14.11.2014 eingeführt und am 28.11.2019 durch eine Neufassung ersetzt. Seitdem veröffentlicht der Gesetzgeber regelmäßig Anpassungen der GoBD, welche Sie beim Bundesministerium der Finanzen online einsehen können.
Lexware Office ist GoBD-testiert
Wir lassen unser Produkt regelmäßig durch unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf die Einhaltung der GoBD untersuchen. Hierbei liegt der Prüfstandard IDW PS 880 zugrunde.
Den Nachweis stellen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Sie finden die Downloadmöglichkeit am Ende der verlinkten Seite.