Was bedeutet "Festschreiben"?
Steuerrelevante Daten müssen zeitnah, d.h. bis zum Ablauf des Folgemonats festgeschrieben werden. Das bedeutet im Regelfall: Spätestens mit der Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt. Danach müssen alle Änderungen lückenlos für den Gesetzgeber nachvollziehbar sein.
Hinweis: Das Festschreiben der Buchungsdaten kann unter Umständen einige Minuten dauern. Das ist unabhängig davon, ob lexoffice für Sie den Vorgang automatisch startet oder Sie den Zeitpunkt selbst wählen. Bis die Festschreibung von lexoffice durchgeführt wurde, liegt es in Ihrer Verantwortung keine Änderungen an den Buchungsdaten für den entsprechenden Zeitraum vorzunehmen.
Hinweis: Der Zeitraum der Festschreibung bezieht sich immer auf das in der Buchungsübersicht ausgewählte Jahr.
Ihre Firma ist Umsatzsteuerpflichtig?
Nach dem erfolgreichen Versand der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt werden die Buchungsdaten automatisch ab dem 01.01. des entsprechenden Kalenderjahres bis einschließlich dem übermittelten Zeitraum festgeschrieben.
Ihre Steuerberatung übernimmt für Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Schreiben Sie die Daten vor dem DATEV-Export fest. So stellen Sie sicher, dass vorgenommene Änderungen nach der erfolgten Übergabe nachvollziehbar sind.
Wechseln Sie im Menü Buchhaltung in die Buchungsübersicht:
Klicken Sie auf Festschreiben:
Wählen Sie das Datum, bis zu welchem Zeitpunkt die Daten festgeschrieben werden sollen. Sie möchten beispielsweise den Monat Mai an Ihre Steuerberatung übergeben, dann schreiben Sie die Daten vom 01.01.2022 bis zum 31.05.2022 fest:
Mit Klick auf Festschreiben werden die Daten für Sie festgeschrieben:
Starten Sie im Anschluss mit einem Klick auf den Link DATEV-Export oben rechts in der Buchungsübersicht die Übergabe der Daten an die Steuerkanzlei.
Ihre Firma ist Umsatzsteuerbefreit?
Auch hier sind die Buchungsdaten zeitnah und regelmäßig festzuschreiben, am besten monatlich.
Wechseln Sie im Menü Buchhaltung in die Buchungsübersicht:
Klicken Sie auf Festschreiben:
Wählen Sie das Datum, bis zu welchem Zeitpunkt die Daten festgeschrieben werden sollen. Beispielsweise möchten Sie das 1. Quartal 2022 an Ihre Steuerberatung übergeben, dann schreiben Sie die Daten vom 01.01.2022 bis zum 31.03.2022 fest:
Mit Klick auf Festschreiben werden die Daten für Sie festgeschrieben:
Sie möchten Buchungsjahre rückwirkend festschreiben?
Auch das ist mit lexoffice möglich. Beispielsweise möchten Sie das Jahr 2021 festschreiben, dann gehen Sie folgendermaßen vor:
Wechseln Sie im Menü Buchhaltung in die Buchungsübersicht und stellen das gewünschte Jahr ein:
Klicken Sie oben rechts auf Festschreiben:
Wählen Sie das Datum, bis zu welchem Zeitpunkt die Daten festgeschrieben werden sollen. Beispielsweise möchten Sie das Jahr 2021 festschreiben, dann schreiben Sie die Daten vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 fest:
Mit Klick auf Festschreiben werden die Daten für Sie festgeschrieben:
Festschreibung rückgängig machen
Eine Festschreibung Ihrer Buchhaltung kann leider nicht rückgängig gemacht werden.
Festgeschriebene Belege können Sie im Anschluss nicht mehr bearbeiten, sondern nur noch stornieren und anschließend neu erfassen.