Rechnungen schreiben mit Rechnungsvorlagen ist nicht mehr rechtskonform. Seit 01.01.2017 gelten die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung von Büchern), herausgegeben vom Bundesfinanzministerium. Diese wurden durch eine ab dem 1.1.2020 geltende Neufassung der GoBD ersetzt. Geschäftsvorgänge müssen unveränderbar aufgezeichnet werden. Word- und Excel-Formate (d.h. Rechnungsvorlagen) sind von Grund auf leicht änderbar und stehen im Konflikt mit den GoBD. Wer dennoch Vorlagen verwendet, sollte prüfen, ob eine Übereinstimmung mit den GoBD erreicht werden kann. In der Regel müssen Sie spezielle Maßnahmen ergreifen. Lexware Office hingegen ist GoBD testiert und erfüllt die Anforderungen automatisch.
Verfasst von Lexware Office Support
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