Unter der Bezeichnung DATEV-Datenservice bietet DATEV zwei Schnittstellen.
Welche der beiden Schnittstellen für Sie geeigneter ist, hängt von der Form der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrer Steuerkanzlei ab.
Sie sind ein Buchungsmandant:in:
Das heißt, die Steuerkanzlei erstellt für Sie auch unterjährig die komplette Buchhaltung und den Jahresabschluss, dafür benötigt die Kanzlei in den meisten Fällen nur Ihre Ein- und Ausgangsbelege inkl. der Belegdaten.
Dann hilft Ihnen die Übertragung der Belegbilder & Belegdaten (Rechnungsdatenservice).
Besprechen Sie mit Ihrer Steuerkanzlei, ob diese tatsächlich nur die Belege möchten (DATEV Rechnungsdatenservice) oder trotzdem die Belege & Buchungsstapel benötigen (DATEV Buchungsdatenservice).
Wenn die Kanzlei alles selbst bucht, reicht meist die Schnittstelle Rechnungsdatenservice.
Sie sind Selbstbucher:in:
Das heißt, Sie erstellen unterjährig in Lexware Office die Buchhaltung (inkl. Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung), den Jahresabschluss erstellt Ihre Steuerkanzlei.
Hierfür benötigt die Kanzlei die Belege und die Buchhaltungsdaten.Dann hilft Ihnen die Übertragung der Belegbilder & Buchungsstapel (Buchungsdatenservice).