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Welche Daten kann ich mit dem DATEV-Datenservice übertragen?
Welche Daten kann ich mit dem DATEV-Datenservice übertragen?

Die zwei DATEV-Datenservices: Übertragung der Belege (Rechnungsdatenservice) und Übertragung Belege & Buchungsstapel (Buchungsdatenservice)

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Verfasst von Markus
Vor über einem Monat aktualisiert

Unter der Bezeichnung DATEV-Datenservice bietet DATEV zwei Schnittstellen.
Welche der beiden Schnittstellen für Sie geeigneter ist, hängt von der Form der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrer Steuerkanzlei ab.

  1. Sie sind ein Buchungsmandant:in:


    Das heißt, die Steuerkanzlei erstellt für Sie auch unterjährig die komplette Buchhaltung und den Jahresabschluss, dafür benötigt die Kanzlei in den meisten Fällen nur Ihre Ein- und Ausgangsbelege inkl. der Belegdaten.
    Dann hilft Ihnen die ​Übertragung der Belegbilder & Belegdaten (Rechnungsdatenservice).

    Besprechen Sie mit Ihrer Steuerkanzlei, ob diese tatsächlich nur die Belege möchten (DATEV Rechnungsdatenservice) oder trotzdem die Belege & Buchungsstapel benötigen (DATEV Buchungsdatenservice).
    Wenn die Kanzlei alles selbst bucht, reicht meist die Schnittstelle Rechnungsdatenservice.

  2. Sie sind Selbstbucher:in:


    Das heißt, Sie erstellen unterjährig in Lexware Office die Buchhaltung (inkl. Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung), den Jahresabschluss erstellt Ihre Steuerkanzlei.
    ​Hierfür benötigt die Kanzlei die Belege und die Buchhaltungsdaten.

    Dann hilft Ihnen die Übertragung der Belegbilder & Buchungsstapel (Buchungsdatenservice).

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