Unter der Bezeichnung DATEV-Datenservice bietet DATEV zwei Schnittstellen.
Welche der beiden Schnittstellen für Sie geeigneter ist, hängt von der Form der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrer Steuerkanzlei ab.
Sie sind Buchungsmandant:in:
Das heißt, die Steuerkanzlei erstellt für Sie unterjährig die komplette Buchhaltung und den Jahresabschluss, dafür benötigt die Kanzlei in den meisten Fällen Ihre Ein- und Ausgangsbelege inkl. der Belegdaten.
Hier hilft Ihnen die Übertragung der Belegbilder & Belegdaten mit dem Rechnungsdatenservice 1.0.
Besprechen Sie mit Ihrer Steuerkanzlei, ob diese tatsächlich nur die Belege benötigen oder dennoch die Belege & Buchungsstapel wünschen (dann würden Sie den Buchungsdatenservice benötigen - siehe nächster Punkt).
Wenn die Kanzlei alles selbst bucht, reicht jedoch meist die Schnittstelle Rechnungsdatenservice 1.0.
Sie sind Selbstbucher:in:
Das heißt, Sie erstellen unterjährig in Lexware Office die Buchhaltung (inkl. Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung), den Jahresabschluss erstellt Ihre Steuerkanzlei.
Hierfür benötigt die Kanzlei die Belege und die Buchhaltungsdaten.Dann hilft Ihnen die Übertragung der Belegbilder & Buchungsstapel Buchungsdatenservice.