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Welche Daten kann ich mit der DATEV-Schnittstelle übertragen?
Welche Daten kann ich mit der DATEV-Schnittstelle übertragen?

Die zwei DATEV-Datenservices: Übertragung der Belege (Rechnungsdatenservice 1.0) oder der Belege & Buchungsstapel (Buchungsdatenservice)

Markus avatar
Verfasst von Markus
Vor über einem Monat aktualisiert

Unter der Bezeichnung DATEV-Datenservice bietet DATEV zwei Schnittstellen.
Welche der beiden Schnittstellen für Sie geeigneter ist, hängt von der Form der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrer Steuerkanzlei ab.

  1. Sie sind Buchungsmandant:in:


    Das heißt, die Steuerkanzlei erstellt für Sie unterjährig die komplette Buchhaltung und den Jahresabschluss, dafür benötigt die Kanzlei in den meisten Fällen Ihre Ein- und Ausgangsbelege inkl. der Belegdaten.
    Hier hilft Ihnen die ​Übertragung der Belegbilder & Belegdaten mit dem Rechnungsdatenservice 1.0.

    Besprechen Sie mit Ihrer Steuerkanzlei, ob diese tatsächlich nur die Belege benötigen oder dennoch die Belege & Buchungsstapel wünschen (dann würden Sie den Buchungsdatenservice benötigen - siehe nächster Punkt).
    Wenn die Kanzlei alles selbst bucht, reicht jedoch meist die Schnittstelle Rechnungsdatenservice 1.0.

  2. Sie sind Selbstbucher:in:


    Das heißt, Sie erstellen unterjährig in Lexware Office die Buchhaltung (inkl. Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung), den Jahresabschluss erstellt Ihre Steuerkanzlei.
    ​Hierfür benötigt die Kanzlei die Belege und die Buchhaltungsdaten.

    Dann hilft Ihnen die Übertragung der Belegbilder & Buchungsstapel Buchungsdatenservice.

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