Wie erstelle ich Entgeltbescheinigungen mit dem SV-Meldeportal?

In Ausnahmefällen muss eine Entgeltbescheinigung über das SV-Meldeportal erstellt werden. Lesen Sie hier, was zu beachten ist.

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Verfasst von lexoffice support
Vor über einer Woche aktualisiert


1. Warum muss eine Entgeltbescheinigung über das SV-Meldeportal erstellt werden?

Prinzipiell erstellt lexoffice Entgeltbescheinigungen automatisch.

In bestimmten Fällen fehlen jedoch lexoffice Lohn & Gehalt die vollständigen Angaben zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung. In diesen Fällen informieren wir Sie über das Briefsymbol in der Menüleiste und Sie müssen ausnahmsweise über das SV-Meldeportal melden.


1.1. Welche Daten benötige ich zum Erstellen einer Entgeltbescheinigung?

  • Firmenname und Anschrift

  • persönliche Daten des Mitarbeitenden - Name, Anschrift, Geburtsdatum

  • Versicherungsnummer

  • Beschäftigungsbeginn (Datum)

  • bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, das Austrittsdatum

  • den Abrechnungszeitraum und die darin enthaltenen Steuer- und SV- Tage

  • Steuer ID und alle damit verbundenen Freibeträge

  • gegebenenfalls die Angabe, dass es sich um eine Mehrfachbeschäftigung handelt.


1.2. Wie erstelle ich die Entgeltbescheinigung?

Wir können Sie hierzu nicht beraten, sehen Sie sich die Anleitungen an oder wenden Sie sich bei weiteren Fragen bitte an den Support des SV-Meldeportals.


2. Wann muss die Entgeltbescheinigung Krankengeld übermittelt werden?

Die Übermittlung muss erfolgen, sobald ersichtlich ist, dass die Entgeltfortzahlung während der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit enden wird.

Für Sie gilt, sofern Sie die Nachricht in lexoffice über das Briefsymbol erhalten, müssen Sie tätig werden.


3. Wann muss die Entgeltbescheinigung Mutterschaftsgeld erstellt werden?

Eine Übermittlung muss für sozialversicherte, weibliche Mitglieder, sobald die Bescheinigung eines Arztes oder einer Hebamme für den geplanten Geburtstermin vorliegt, erfolgen.


❗️WICHTIG: Die Bescheinigung darf nicht nach der Entbindung ausgestellt sein.
Sie erhalten in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld.

Hierbei spielt keine Rolle, ob man pflichtig oder freiwillig versichert ist.


4. Krankengeld bei Erkrankung des Kindes: Was muss ich wissen?

Die Übermittlung muss erfolgen, wenn ein Elternteil wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen kann.


5. Entgeltbescheinigung Rentenversicherung: Übergangsgeld Leistungen zur med. Reha

Die Übermittlung erfolgt im Rahmen einer Anschlussbehandlung nach Auslauf des 42-tägigen Entgeltfortzahlungsanspruches gegenüber dem Arbeitgeber oder einer Wiedereingliederung.
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6. Entgeltbescheinigung Rentenversicherung: Übergangsgeld Leistungen zur Teilhabe

"Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" (LTA) ist der sozialrechtliche Begriff für die Leistungen zur beruflichen Reha. Die Übermittlung umfasst alle Reha-Maßnahmen, die die Arbeits- und Berufstätigkeit von Menschen mit Krankheiten und/oder Behinderungen fördern. Der Arbeitgeber ist "nur" Begünstigter ohne eigenes Antragsrecht.

Auflagen und Bedingungen für die Gewährung eines Zuschusses

Zuschüsse an den Arbeitgeber gibt es z.B. als:

  • Ausbildungszuschüsse zur betrieblichen Ausführung von Bildungsleistungen

  • Eingliederungszuschüsse

  • Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb

  • Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung

  • Umschulung, Aus- oder Weiterbildung im Betrieb

  • Technische Veränderung des Arbeitsplatzes


tags: Entgeltbescheinigung, Krankengeld, Kind krank, Mutterschaftsgeld, Leistung zur Teilhabe, Reha, EEL, Verletztengeld, Kinderkrankengeld

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