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Was gibt es bei der Auswahl des ersten Abrechnungsmonats mit lexoffice Lohn & Gehalt zu beachten?
Was gibt es bei der Auswahl des ersten Abrechnungsmonats mit lexoffice Lohn & Gehalt zu beachten?

Hier erfahren Sie, warum wir den ersten Abrechnungsmonat von Ihnen wissen wollen und wie Sie den richtigen Start einfach ermitteln können.

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Verfasst von Jana Hassel
Vor über einer Woche aktualisiert

1. Warum fragen wir den Abrechnungsstart ab?

Der Abrechnungsstart ist der Monat, für den Sie die erste Lohnabrechnung mit lexoffice Lohn & Gehalt erledigen möchten.

Sobald Sie den Meldeversand aktiviert haben, gilt der gewählte Abrechnungsmonat gleichzeitig als Meldestart. Ab diesem Zeitpunkt überwacht lexoffice wichtige Meldetermine und kümmert sich um den pünktlichen Meldungsversand.

❗️Wichtig: Meldungen an Krankenkassen oder das Finanzamt, die durch die Aktivierung versendet, wurden können nicht mehr automatisch storniert werden. Um eine Stornierung vorzunehmen, müssen Sie die Meldung über die zuständige Behörde telefonisch oder über deren Systeme (SVMeldeportal/ ELSTER) stornieren.


Wie aktiviere ich den Meldungsversand?

Bevor Sie in lexoffice den Versand Ihre Meldungen anschalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihre Firma ist vollständig mit allen Daten eingetragen

  • alle Mitarbeiter:innen sind vollständig angelegt

  • Die Daten der Berufsgenossenschaft sind hinterlegt

  • Sie haben ein Endgerät (Handy), um SMS zu empfangen

Wenn die o.a. Aufgaben erledigt sind, klicken Sie auf der Übersichtsseite auf "Meldungen aktivieren" und folgen dem Aktivierungsassistenten. Halten Sie bitte Ihr Handy bereit, weil wir Ihnen eine SMS mit einem Identifizierungscode zusenden werden.


2. Wie finde ich den richtigen Abrechnungsstart / Abrechnungsmonat heraus?

Wählen Sie hier den Monat aus, für den Sie Ihr:e Mitarbeiter:in zum ersten Mal mit lexoffice Lohn & Gehalt abrechnen wollen.

Berücksichtigen Sie dabei zusätzlich, was es bei einem Wechsel zu lexoffice Lohn & Gehalt zu beachten gibt.

Beispiel: Ihr Steuerberater erstellt für März 2023 zum letzten Mal eine Lohnabrechnung, bzw. Lohnscheine für Ihre Mitarbeiter.
Dann verwenden Sie April 2023 als Abrechnungsstart.


3. Kann ich den Abrechnungsstart später ändern?

Wurde der Meldeversand bereits aktiviert, ist ein Wechsel des Abrechnungsstarts nicht mehr möglich. Da bereits Meldungen an Krankenkassen, BG und das Finanzamt versendet wurden.

Solange der Meldeversand noch nicht aktiviert wurde, kann der Abrechnungsstart von Ihnen beliebig oft geändert werden. Klicken Sie dazu auf den Stift auf Ihrer Lohn-Übersichtsseite, welcher neben dem aktuellen Abrechnungsmonat steht.


4. Häufige Fragen zum Abrechnungsstart

Ich habe die Meldungen noch nicht aktiviert und kann dennoch nicht den gewünschten Monat auswählen.

Beispiel: Abrechnungsmonat aktuell Juni 2023 und Sie möchten auf März 2023 ändern.

Wenn Sie mit lexoffice Starten und auf der Übersichtsseite auf den Stift klicken, können Sie den Abrechnungsmonat, mit dem Sie anfangen möchten, auswählen.

Sollten Sie mehr als zwei Monate zurück oder vor wollen, ist das leider nicht auswählbar. Unser Support kann Ihnen hier helfen, kontaktieren Sie uns gerne.

WICHTIG: aktivieren Sie den Meldeversand nicht. Falls Sie den Meldeversand bereits aktiviert haben, schauen Sie bitte unten weiter.


Ich habe die Meldungen noch nicht aktiviert und möchte im letzten Kalenderjahr mit meiner Abrechnung beginnen.

Beispiel: Abrechnungsmonat aktuell Juni 2023 und Sie möchten mit November 2022 beginnen

Bis zum 28.02. eines Jahres kann das Supportteam den Abrechnungsstart für Sie auf das Vorjahr verschieben. Bitte kontaktieren Sie dafür das Supportteam und lassen die Meldungen deaktiviert.

WICHTIG: Nach dem 28.02. eines Jahres gibt es keine Möglichkeit, den Abrechnungsstart in das Vorjahr zu verschieben.


Ich habe die Meldungen aktiviert, aber möchte trotzdem den Abrechnungsstart anpassen.

Wenn Sie den Meldeversand aktiviert haben, fängt lexoffice an zu arbeiten. Da lexoffice auch automatische Meldungen versendet, ist es möglich, dass eventuell bereits Beitragsschätzungen oder eine Stammdatenabfrage für die Berufsgenossenschaft gesendet wurden.

In diesen Fällen kann der Abrechnungsstart nicht mehr verschoben werden.


Ich habe sowohl die Meldungen aktiviert, als auch Abrechnungen erstellt. Kann ich noch den Monat anpassen?

In diesem Fall ist eine Verschiebung leider nicht möglich.


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