Inhaltsverzeichnis
1. Warum fragen wir den Abrechnungsstart überhaupt ab?
Der Abrechnungsstart ist der Monat für den Sie die erste Lohnabrechnung mit lexoffice Lohn & Gehalt erledigen möchten.
Sobald Sie den Meldeversand aktiviert haben, gilt der gewählte Abrechnungsmonat gleichzeitig als Meldestart. Ab diesem Zeitpunkt überwacht lexoffice wichtige Meldetermine und kümmert sich um den pünktlichen Meldungsversand.
❗️Wichtig: Bereits versendete Meldungen an Krankenkassen oder das Finanzamt können dann nicht mehr automatisch storniert werden.
Bevor Sie in lexoffice den Versand Ihre Meldungen anschalten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Ihre Firma ist vollständig ausgefüllt ✅
alle Mitarbeiter sind vollständig angelegt ✅
Sie haben ein Endgerät (Handy), um SMS zu empfangen ✅
Wenn die o.a. Aufgaben erledigt sind, klicken Sie auf der Übersichtsseite auf "Meldungen aktivieren" und folgen dem Aktivierungs-Assistent. Halten Sie bitte Ihr Handy bereit, weil wir Ihnen eine SMS mit einem Identifizierungscode zusenden werden. 📲
2. Wie finde ich den richtigen Abrechnungsstart heraus?
Wählen Sie hier den Monat aus, für den Sie Ihre Mitarbeiter zum ersten Mal selber mit lexoffice Lohn & Gehalt abrechnen wollen. Berücksichtigen Sie dabei zusätzlich was es bei einem Wechsel zu lexoffice Lohn & Gehalt zu beachten gibt.
Beispiel: Ihr Steuerberater erstellt für März 2021 zum letzten Mal eine Lohnabrechnung, bzw. Lohnscheine für Ihre Mitarbeiter.
Dann verwenden Sie April 2021 als Abrechnungsstart.
3. Kann ich den Abrechnungsstart später ändern?
Wurde der Meldeversand bereits aktiviert, ist ein Wechsel des Abrechnungsstarts nicht mehr möglich. ❌ Meldungen an Krankenkassen und das Finanzamt wurden bereits versendet.
Solange der Meldeversand noch nicht aktiviert wurde, kann der Abrechnungsstart von Ihnen beliebig oft geändert werden. ✅ Klicken Sie dazu auf den Stift auf Ihrer Lohn-Übersichtsseite.
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