Zum Hauptinhalt springen
Alle KollektionenMobile AppsLexware Scan App (iOS und Android)
Automatische Belegerfassung bei hochgeladenen Belegen (iOS)
Automatische Belegerfassung bei hochgeladenen Belegen (iOS)

Die Erkennung der Belegdaten bei neu hochgeladenen Belegen läuft automatisch ab.

Lexware Office Support avatar
Verfasst von Lexware Office Support
Vor über 2 Monaten aktualisiert

Belege in der Lexware Office Scan App hochladen

In der Lexware Office Scan App können Sie Belege scannen und zu Lexware Office hochladen. Dort können Sie die Belege später in Ruhe erfassen.

Diesen Arbeitsablauf haben wir nun noch weiter optimiert. Sie können Belege wie gewohnt hochladen und alle Funktionen, die Sie bereits kennen, bleiben bestehen. Allerdings läuft die Erkennung der Belegdaten automatisch im Hintergrund ab ohne, dass Sie etwas dafür tun müssen.

In der Lexware Office Scan App ändert sich wenig für Sie.

Alle neuen hochgeladenen Bilddokumente erscheinen in der Liste mit der Überschrift Hochgeladene Belege. Die Belege die Sie dort sehen wurden von Lexware Office bereits automatisch erfasst.

Bilddokumente aus der Vorgängerversion der Belegerfassung finden Sie weiterhin in der Liste mit der Überschrift Hochgeladene Bilddokumente. Diese Bilddokumente wurden bei der Umstellung auf die neue Version der Belegerfassung nicht automatisch übertragen. Bitte erfassen Sie die noch relevanten Belege zeitnah und löschen Sie die nicht mehr benötigten, um den Umzug auf die neue Version abzuschließen.

Die Liste mit den hochgeladenen Bilddokumente wird folglich immer leerer wenn Sie diese Belege manuell erfasst haben und verschwindet letztendlich.

Erkannte Belegdaten wie die Kontaktdaten und der Betrag werden Ihnen gleich in der Belegliste angezeigt. Sobald Sie Zeit dafür haben, können Sie den Beleg abschließend überprüfen und erfassen.

Die automatisch erfassten Belege finden Sie sowohl in der Lexware Office App (nicht Scan App) und der Lexware Office Webseite in der Belegliste. Dort werden Sie mit dem Status zu prüfen angezeigt.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?